Fotos von Kindern im Internet: Eltern müssen grundsätzlich gemeinsam klagen
Die Veröffentlichung eines Fotos des minderjährigen Kindes im Internet bedarf der Einwilligung beider Elternteile. Warum eine Einigung dieser genauso wichtig ist, wenn es um die Löschung des bereits veröffentlichten Bildes geht, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg.