Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Getty Images International, vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf der Nutzung von Bildmaterial ohne die dafür erforderliche Lizensierung. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Getty Images International in unserem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
1. Was wird in der Abmahnung der Firma Getty Images International konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- fehlende Lizenz zur Bildnutzung
- gerügter Verstoß auf: Homepage
- Stand: 07/2015
2. Was wird von der Firma Getty Images International gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung.
Für den Fall, dass der Abgemahnte den Forderungen (insbesondere der Zahlungsforderung) nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
In Bezug auf die ausgesprochene Abmahnung der Firma Getty Images International sollte unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Urheberrechtsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung...
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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