Europäisches Kaufrecht: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu

Europäisches Kaufrecht: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu
1 min
Beitrag vom: 26.02.2014

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Kaufrecht"

Das Europäische Parlament hat heute (Mittwoch) dem Kommissionsvorschlag für ein Europäisches Kaufrecht mit großer Mehrheit zugestimmt. Kunden und Unternehmen bekommen dadurch die Wahl, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für einen europäischen Vertrag zu entscheiden. Die Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln noch zustimmen.

Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Mrd. Euro Umsatz im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind.

Das gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Quelle: PM der Europäischen Kommission

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