Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
eBay-Kleinanzeigen
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Vergaberecht: Vergabeausschuss des deutschen Anwaltsvereines fordert Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte

News vom 16.04.2010, 15:26 Uhr | Keine Kommentare

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat durch seinen Vergaberechtsausschuss in einer Initiativstellungnahme am 12.April 2010 konkrete Vorschläge zur Einführung eines effektiven Rechtsschutzes auch unterhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte erarbeitet. Die vorgeschlagenen Regelungen ergänzen den vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um Vorschriften, die den Bietern Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte gewähren.

Der DAV ist der Auffassung, dass der gegenwärtige Rechtsschutz im unterschwelligen Bereich nicht ausreiche und von manchen Zufälligkeiten und Unberechenbarkeiten geprägt sei. Insbesondere sei er nur auf sekundäre Ansprüche, wie Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns, beschränkt (Sekundärrechtsschutz). Wegen der fehlenden Verpflichtung des Auftraggebers eine Vorabinformation zu erteilen, hätten die  Bietern aber praktisch keine Möglichkeiten, einen Zuschlag zu verhindern (Primärrechtsschutz).

Die für das Verfügungsverfahren geltenden Verfahrensvorschriften der ZPO insbesondere zur Darlegungs- und Beweislast und den zulässigen Beweismitteln (Glaubhaftmachung) seien zudem nicht in jeder Hinsicht geeignet, eine effiziente Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge zu gewährleisten.  Auch sei das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten in der Praxis erprobt.

Eine Aufspaltung des Vergaberechtsschutzes durch Verweisung unterschwelliger Vergaben auf den allgemeinen Zivilrechtsweg oder den Verwaltungsrechtsweg ist aus Sicht des DAV daher nicht zu begrüßen.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Fazit

Vergaberechtsschutz steht stets im Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse an einer zügigen Durchführung von Beschaffungsvorhaben und den privaten Interessen des erfolglosen Bieters an einem effektiven Rechtsschutz. Zu beachten ist auch das Interesse des erfolgreichen Bieters an einem raschen Vertragsschluss sowie das Ziel der Gewährleistung rechtmäßigen Handelns der beschaffenden Verwaltung. Diesen konträren Interessen wird die die zurzeit praktizierte Zweiteilung des Vergaberechts gerecht. Will man den Rechtsschutz nun auch auf die unterschwelligen Vergaben ausdehnen, bedeutet dies einen weiteren zusätzlichen Aufwand  der Vergabestellen, der in keinem Verhältnis zu dem Wert der Beschaffung steht. Die Auftraggeberseite wird sich daher vehement gegen den Vorschlag des DAV zu Wehr setzten

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Pixel - Fotolia.com
Elisabeth Keller-Stoltenhoff Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller