BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen ohne diesbezügliche Erläuterung ist unzulässig
Der BGH hat entschieden (Urteil vom 17.03.2011, Az. I ZR 81/09), dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, wettbewerbswidrig sind, wenn sich aus der Werbung nicht ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preisen verlangt werden.
durchgestrichener preis - zeitraum?
Beitrag von surfer
17.02.2012, 22:03 Uhr
mich würde interessieren, ob die dauerhafte werbung im onlineshop mit durchgestrichenen preisen zulässig ist.
hier zum beispiel: www.elektro-wandelt.de da wird auf der startseite ein unterputzradio beworben mit durchgestrichenen preis ohne hinweis auf den uvp des herstellers. auf der detail seite steht zwar der hinweis auf den uvp des herstellers, aber der zeitraum der werbeaktion ist unbestimmt.
wenn ich ihren artikel richtig verstehe, muss der zeitraum eigentlich bestimmt sein und der hinweis auf den unverbindlichen preis des herstellers erfolgen, oder?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben