Kommentar verfassen: OLG München: die Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig
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OLG München: die Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig
Leserkommentare
Bauingenieur
27.01.2023, 12:49 UhrKommentar von Josef Lindmeyer zum Beitrag Aktuelle Abmahnungen wegen „LGA geprüft“: Was ist bei der Werbung mit diesem Prüfzeichen zu beachten?
Beitrag von Thorsten
27.01.2023, 11:43 UhrKommentar von Jürgen Maier zum Beitrag Frage des Tages: Können bzw. dürfen Kleinunternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?
Anpassung Größe und Farbe des Tools
26.01.2023, 18:59 UhrKommentar von Florian zum Beitrag Für Mandanten weiterhin kostenlos: Neue Cookie-Consent-Lösung von PRIVE
Gut zu Wissen, dann keine Lieferung nach AT
26.01.2023, 15:39 UhrKommentar von K.Köhler zum Beitrag Österr. Verpackungsnovelle: Bevollmächtigte für ausländische Online-Händler ab 2023 erforderlich
Inhaber
26.01.2023, 14:12 UhrKommentar von Matthias zum Beitrag Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend
Unmögliche Gesetzgebung
25.01.2023, 17:44 UhrKommentar von Herr zum Beitrag Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2023 meine Verpflichtungen?