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Hauptsache die Form stimmt! Ein Überblick zur gesetzlichen Schriftform
vom 18.03.2013, 13:21 Uhr
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Danke für den Beitrag. , d.h. dass bei Vorliegen der Vertragsklausel bei Kündigung "Schriftform" ein Unterschrift auf dem Dokument sein muss ?
Hans-Ulrich Lüdicke
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