Kommentar verfassen: Google Analytics: vorerst abschalten
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Google Analytics: vorerst abschalten
vom 04.12.2009, 11:18 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- Filesharing und WLAN
- Haftung für Bilder, Texte, Videos
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz im Internet
- Kartell- und TK-Recht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Und wie ist das, wenn man bei Google Analytics das anonymizeIP einbaut, so dass die IP-Adresse nicht vollständig übertragen wird? Dann kann es doch trotz Google-Cookie auch keine Rückverfolgung auf...
Weiterlesen
Hm, den Text scheint es 2x im Internet zu geben: http://www.gruenderszene.de/recht/datenschutzproblem-google-analytics-zunachst-abschalten/
Google ist bekannt für die Verwendung personenbezogener Daten. Es ist nunmal ihre größte Stärke genau diese Informationen zu benutzen, um neue Dinge zu "erfinden" und uns Nutzern tolle einfache Tools...
Weiterlesen
Auch Ihr Webserver speichert IP Adressen, wie jeder andere Webserver auch. Und weil meine Firma eine feste IP hat, können Sie in Ihren Logfiles zurückverfolgen von wo dieser Beitrag kommt.
Und wer...
Weiterlesen
Wir in dem Artikel dargestellt raten wir Ihnen, Google Analytics vorerst abzuschalten. Etracker bietet (wie oben verlinkt) mit der Option "Erweiterte Datenschutzgesetzkonformität" eine Möglichkeit,...
Weiterlesen
schon komisch, der titel rät dazu google analytics abzuschalten, im fazit droht vermeindlich keinerlei gefahr bei einsatz von analytics und dann wird auch noch e-tracker empfohlen und sogar hier...
Weiterlesen
6 Kommentare