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Gewährleistungsansprüche: Auch bei Schwarzarbeit?
vom 15.06.2009, 05:32 Uhr
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Den ersten Kommentar kann ich nicht nachvollziehen.
Ich glaube, diese Regelung wird doch die Schwarzarbeit eindämmen. Denn nun trägt der Schwarzarbeiter ein doppeltes Risiko. Läuft etwas schief,...
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- jetzt kann nicht mehr jeder selbsternannte "Handwerker" für ein paar Scheine Pfuscharbeit leisten, ohne danach für den dadurch verursachten Schaden aufzukommen.
Ich bin dafür!
Ist ja irre!- Demnach kann ich trotz Verstosses gegen die Schwarzarbeit Gewährleistung verlangen??? Unser Gesetzgeber versäumt wirklich keine Regelung, auch wenn sie mit gesundem Menschenverstand...
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3 Kommentare