Kommentar verfassen: Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen

Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.

Ihr Kommentar

Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen

vom 14.01.2009, 13:40 Uhr
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei