Kommentar verfassen: Vorsicht Falle im Vergabeverfahren: Eigene AGB führen zum Ausschluss!
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Vorsicht Falle im Vergabeverfahren: Eigene AGB führen zum Ausschluss!
vom 11.04.2009, 12:52 Uhr
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Sind alle Klauseln des Auftraggeber ( öffentliche Hand ) nach Vertragsabschluss gültig ?
Oder kann man sich bei späterer feststellung noch auf eine unwirksamkeit berufen?
Danke schonmal im Vorraus
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