Subunternehmer

Vorsicht Falle im Vergabeverfahren: Eigene AGB führen zum Ausschluss!
11.04.2009, 12:52 Uhr | Subunternehmer

Vorsicht Falle im Vergabeverfahren: Eigene AGB führen zum Ausschluss!
Vorsicht Falle im Vergabeverfahren: Eigene AGB führen zum Ausschluss!

Wer als Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung seinem Angebot eigene AGB beilegt, sei es auch nur aus Versehen, riskiert, ohne weitere Nachfrage vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.

Vergaberecht: OLG Celle gibt „gelbes“ Licht für Forderung der Subunternehmernennung
09.03.2009, 17:32 Uhr | Subunternehmer

Vergaberecht: OLG Celle gibt „gelbes“ Licht für Forderung der Subunternehmernennung
Vergaberecht: OLG Celle gibt „gelbes“ Licht für Forderung der Subunternehmernennung

Seit der BGH-Entscheidung vom 10.6.2008 - X ZR 78/07 ist die Verunsicherung der Vergabestellen  groß. Der BGH hatte im Rahmen der Auslegung einer Klausel, die eine Benennung des vorgesehenen Nachunternehmers auf Verlangen vorsah, die bis dahin herrschende Meinung zum Recht der Vergabestelle, bereits mit dem Angebot die Nennung von Nachunternehmern zu fordern, in Frage gestellt.

Vergaberecht: Sind Subunternehmer bereits bei Angebotsabgabe bekannt zu geben?
06.02.2009, 15:23 Uhr | Subunternehmer

Vergaberecht: Sind Subunternehmer bereits bei Angebotsabgabe bekannt zu geben?
Vergaberecht: Sind Subunternehmer bereits bei Angebotsabgabe bekannt zu geben?

Zur Frage, ob ein Bieter seinen Subunternehmer bereits im Vergabeverfahren nennen muss, war die bisherige  Rechtsprechungspraxis der Vergabekammern und -senate äußerst streng. Gab ein Bieter den Namen seines Subunternehmers falsch oder gar nicht an, obwohl er zur Namensnennung aufgefordert worden war, wurde er [ausgeschlossen|vergabrechtliche-eignungspruefung-subunternehmer.html?search=subunternehmer] .

Vergaberechtliche Eignungsprüfung gilt auch für Subunternehmer
20.12.2007, 08:45 Uhr | Subunternehmer

Vergaberechtliche Eignungsprüfung gilt auch für Subunternehmer
Vergaberechtliche Eignungsprüfung gilt auch für Subunternehmer

Der BGH hat in einer neuen Entscheidung vom 18. September 2007 - (Az.. X ZR 89/04) mit erfreulicher Klarheit entschieden, dass Bieter nicht nur ihre eigene Eignung durch die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen nachweisen müssen.

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