Subunternehmer
Vorsicht Falle im Vergabeverfahren: Eigene AGB führen zum Ausschluss!
Wer als Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung seinem Angebot eigene AGB beilegt, sei es auch nur aus Versehen, riskiert, ohne weitere Nachfrage vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
3 min 1Vergaberecht: OLG Celle gibt „gelbes“ Licht für Forderung der Subunternehmernennung
Seit der BGH-Entscheidung vom 10.6.2008 - X ZR 78/07 ist die Verunsicherung der Vergabestellen groß. Der BGH hatte im Rahmen der Auslegung einer Klausel, die eine Benennung des vorgesehenen Nachunternehmers auf Verlangen vorsah, die bis dahin herrschende Meinung zum Recht der Vergabestelle, bereits mit dem Angebot die Nennung von Nachunternehmern zu fordern, in Frage gestellt.
6 minVergaberecht: Sind Subunternehmer bereits bei Angebotsabgabe bekannt zu geben?
Zur Frage, ob ein Bieter seinen Subunternehmer bereits im Vergabeverfahren nennen muss, war die bisherige Rechtsprechungspraxis der Vergabekammern und -senate äußerst streng. Gab ein Bieter den Namen seines Subunternehmers falsch oder gar nicht an, obwohl er zur Namensnennung aufgefordert worden war, wurde er [ausgeschlossen|vergabrechtliche-eignungspruefung-subunternehmer.html?search=subunternehmer] .
4 minVergaberechtliche Eignungsprüfung gilt auch für Subunternehmer
Der BGH hat in einer neuen Entscheidung vom 18. September 2007 - (Az.. X ZR 89/04) mit erfreulicher Klarheit entschieden, dass Bieter nicht nur ihre eigene Eignung durch die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen nachweisen müssen.
5 minUnsere Leistungen im Vergaberecht
Wir beraten Auftraggeber bei der Erstellung von rechtsicheren Vergabeunterlagen und Bieter bei der Abgabe optimal gestalteter Angebote
Im Einzelnen unterstützen wir Auftraggeber u.a. bei:
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Vorbereitung der Vergabe
- Anlegen der Vergabeakte
- Aktenvermerke
- Wahl der Vergabeart
- Zeitplan
- Rollenfestlegung
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Vertragsunterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Preisblatt
- Vertragsbedingungen
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Erstellung der Vergabeunterlagen
- Festlegung der Eignungskriterien
- Bekanntmachung
- Anschreiben,
- Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien
- Auswertung der Angebote
- Durchführung eines Verhandlungsverfahren
- Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber bei Vergabeüberprüfungen (Rügen, Nachprüfungsverfahren
Ihre Ansprechpartnerin im Vergaberecht
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