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Gesetzesänderungen im E-Commerce: Ein Ausblick für das Jahr 2022

16.12.2021, 19:17 Uhr | Lesezeit: 7 min
Gesetzesänderungen im E-Commerce: Ein Ausblick für das Jahr 2022

IT-Recht-Kanzlei stellt an das Kaufrecht 2022 angepasste, deutschsprachige AGB und Datenschutzerklärungen zur Verfügung! Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "IT-Recht-Kanzlei stellt an das Kaufrecht 2022 angepasste, deutschsprachige AGB und Datenschutzerklärungen zur Verfügung!" veröffentlicht.

Auch im nächsten Jahr erwarten Online-Händler neue gesetzliche Spielregeln. Gerade im Bereich des E-Commerce gibt es stetig neue Gesetzesvorgaben, so auch im Jahr 2022. Wir geben Ihnen einen Ausblick, was im Online-Handel für Änderungen bevorstehen. Mit unseren Schutzpaketen sind unsere Mandanten auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen wie immer einfach und rechtssicher vorbereitet!

1. Kaufrecht 2022: vieles ändert sich ab dem 01.01.2022

Für Kaufverträge, die ab 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, gilt in Deutschland ein neues Kaufrecht. Die aktuellen Änderungen des Kaufrechts wirken sich im Wesentlichen auf Verbrauchsgüterkaufverträge aus, also Kaufgeschäfte zwischen Unternehmern auf der einen und Verbrauchern auf der anderen Seite.

Online-Händler treffen viele konkrete Umsetzungspflichten, etwa wenn sie

  • Gebrauchtware anbieten und die Gewährleistung von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen möchten und/oder
  • Mängelexemplare anbieten und/oder
  • mit Garantien (Hersteller- oder Händlergarantie) werben (s. dazu auch weiter unten).

Zu diesem Thema haben wir bereits etliche Inhalte veröffentlicht. Gerne verschaffen wir Ihnen hierzu in diesem Beitrag einen aktuellen Überblick.

2. Neue Regeln für Werbung mit Hersteller- und Händlergarantien ab dem 01.01.2022

Verkäufer und Hersteller werben zum einen gerne mit Garantien, um dem Verbraucher zu verdeutlichen, die Produkte seien von besonderer Qualität und der Kauf werde sich insoweit lohnen. Daneben existieren auch gesetzliche Informationspflichten hinsichtlich bestehender Garantien. Die Werbung mit Garantien ist aber rechtlich nicht unproblematisch und birgt die Gefahr von Abmahnungen. Durch das neue Kaufrecht ändern sich die Vorgaben an die Werbung mit Garantien zum 01.01.2022.

Wir stellen unseren Mandanten hier einen aktualisierten Leitfaden inkl. rechtssicherer Muster zur Verfügung.

1

3. Beschränkungen: für den Handel mit Tätowierfarben und Permanent-Make-up ab dem 04.01.2022

Ab dem 04.01.2022 sind auch in Deutschland die Regelungen der Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission vom 14. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up anwendbar. Mit dieser Verordnung werden EU-weit geltende Beschränkungen für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen eingeführt, die in Tätowierfarben oder Permanent Make-up verwendet werden.

Welche Auswirkungen dies auf den Online-Handel mit Tätowierfarben hat, erläutern wir in diesem Beitrag.

4. Frankreich: Neue Informationspflichten für Online-Händler ab dem 01.01.2022

Das französische Verbrauchergesetz und das sogenannte Anti-Verschwendungsgesetz (Loi Anti-Gaspillage), die die Einführung einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft in Frankreich sicherstellen sollen, schaffen eine Fülle von neuen Informationsverpflichtungen, die in erster Linie die Hersteller betreffen. Aber auch Online-Händler müssen neue Informationspflichten beachten. Dies trifft Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren in Frankreich vertreiben wollen und ihre Website auf französische Verbraucher ausgerichtet haben. Zu nennen sind hier Informationspflichten zur Entsorgung (Triman-Logo), zur Reparaturfähigkeit und zur Verlängerung der Gewährleistungsfristen. Die Nichtbeachtung dieser Informationspflichten kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie diesem Beitrag.

5. Neue Abgabebeschränkungen für Biozide im Handel ab dem 01.01.2022

Am 26.08.2021 ist in Deutschland die Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (ChemBiozidDV) in Kraft getreten. Sie ersetzt die Biozid-Zulassungsverordnung und die Biozid-Meldeverordnung. Die Verordnung regelt insbesondere die Meldung und Abgabe von Biozid-Produkten sowie die Anforderungen an die Abgabe von Biozid-Produkten im Online- und Versandhandel. Dabei sind manche Regelungen ab sofort, manche Regelungen aber erst ab dem 01.01.2022 anzuwenden.

Wir haben die wichtigsten Änderungen hier zusammengefasst.

6. Der neu geregelte Unternehmerregress ab dem 01.01.2022

Viele gewerbliche Händler kennen den unternehmerischen Rückgriffsanspruch gegen den Lieferanten (sog. Unternehmerregess) aus der täglichen Praxis. Es bietet sich hierbei die Möglichkeit für den gewerblichen Händler, beim Lieferanten Rückgriff zu nehmen. Dieser Rückgriff gestattet vor allem den Ersatz von Aufwendungen, die dem Händler gegenüber dem Kunden aufgrund der Lieferung einer mangelhaften Ware entstanden sind. Durch gesetzliche Neuerungen ändert sich zum 01.01.2022 einiges beim Unternehmerrückgriff.

Was Sie zu diesen Neuerungen wissen müssen und wie Ihnen unsere speziellen Muster in der Praxis helfen werden, lesen Sie in diesem Beitrag!

7. Verpackungsgesetz: Änderungen im Verpackungsrecht für Online-Händler zum 01.01.2022

Nach Beschluss des Gesetzes über die Änderung des Verpackungsrechts im Mai dieses Jahres und dem Inkrafttreten erster neuer Regelungen zum 03.07.2021 kündigt sich zum 01.01.2022 die zweite Etappe der Gesetzesreform an.

Dieser Beitrag zeigt auf, was sich in Form von erweiterten Dokumentationspflichten für nicht lizenzierungspflichtige Verpackungen und neuen Pfandpflichten zum Jahreswechsel ändert.

8. ElektroG: neue Informationspflichten / neue Abholpflichten etc.

Neue Pflicht zur unentgeltlichen Abholung diverser Elektrogeräte

Ab dem 01.01.2022 werden die Rücknahmepflichten von Online-Händlern dahingehend erweitert, dass diese beim Verkauf bestimmter Elektrogeräte ihren Kunden die Möglichkeit einräumen müssen, ein entsprechendes Altgerät direkt und kostenlos dem Frachtführer mitzugeben, der das neu gekaufte Elektrogerät ausliefert. Betroffen sind insoweit Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke), Monitore bzw. Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten sowie Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt. Darüber hinaus sind diverse Informationspflichten sowie eine spezielle Nachfragepflicht zu beachten.

Hierzu unsere aktuellen FAQ.

Weitere zahlreiche Änderungen

Das neue ElektroG bringt weitere zahlreiche Änderungen für den Online-Handel, die Sie diesem Beitrag entnehmen können.

Tipp: Aktualisierte Muster-Pflichtinformationen für Händler und Hersteller/Importeure

Wir haben unsere Muster

  • zu den Informationspflichten für Vertreiber nach dem neuen ElektroG aktualisiert, vgl. hier.
  • zu den Informationspflichten für Hersteller/Importeure nach dem neuen ElektroG aktualisiert, vgl. hier.

9. Neues EU-Öko-Recht

Zum 01.01.2022 wird das geltende europäische Recht betreffend die ökologische und biologische Produktion von Erzeugnissen durch die neue EU-Öko-Basis-Verordnung Nr. 2018/848 reformiert.

Welche Auswirkungen die Reform für den (Online-)Handel mit sich bringt, haben wir hier thematisiert.

Wie mit Bio-Begriffen und -Siegeln ab dem 01.01.2022 rechtssicher geworben werden kann, bespricht unser aktualisierter Leitfaden.

Einen umfänglichen Ratgeber für den Verkauf und die Bewerbung von Bio-Produkten nach neuem Öko-Recht stellt die IT-Recht-Kanzlei hier bereit.

10. Änderungen zu Kündigung und Vertragsverlängerung bei Dauerschuldverhältnissen

Zum 01.03.2022 tritt eine verbraucherrechtliche Änderung im Zusammenhang mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft. Diese betrifft die Regeln zur automatischen Vertragsverlängerung und zur Kündigung von bestimmten Dauerschuldverhältnissen, wie etwa Handyverträge oder Zeitschriftenabonnements bei Verträgen mit Verbrauchern. Hierzu wird § 309 Nr. 9 BGB neu gefasst.

Danach wird sich die Kündigungsfrist in solchen Fällen grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzen. Eine automatische, stillschweigende Vertragsverlängerung wird künftig nur noch auf unbestimmte Zeit möglich sein, wobei die maximale Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss. Hierdurch will der Gesetzgeber lange, ungewollte Vertragsverpflichtungen künftig verhindern. Nähere Informationen zum Gesetz für faire Verbraucherverträge sind hier abrufbar.

11. Einführung des Kündigungsbuttons

Ferner wird durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge zum 01.07.2022 eine neue Pflicht zur Vorhaltung eines Kündigungsbuttons bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen. Die Regelung wird in einem neuen § 312k BGB verankert und gilt für bestimmte Dauerschuldverhältnisse, die mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr begründet werden. Die Schaltfläche muss bestimmten formellen Anforderungen genügen.

Dabei orientiert sich die neue Regelung an den bereits geltenden Vorschriften zur so genannten Buttonlösung, nach der auch ein Bestellbutton in einem Online-Shop bestimmte formelle Anforderungen erfüllen muss (vgl. § 312j Abs. 3 BGB) . Auch diese Regelung dient der vereinfachten Lösungsmöglichkeit für Verbraucher von Dauerschuldverhältnissen. Nähere Informationen zum Gesetz für faire Verbraucherverträge sind hier abrufbar.

12. Änderung der Preisangabenverordnung

Am 28.5.2022 wird die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft treten. Sie sieht zahlreiche Neuregelungen für Preisangaben vor, die auch Auswirkungen auf den Online-Handel haben werden. Zugleich wird die derzeit geltende PAngV außer Kraft treten.

Die neue PAngV wird insbesondere

enthalten.

Der zukünftige Gesetzeswortlaut ist hier einsehbar.


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