Achtung: Unzureichende Pflichtinformationen oft Gegenstand von Abmahnungen!
Derzeit werden häufig Online-Händler abgemahnt, die über das Internet kennzeichnungspflichtige Waren anbieten und die für die jeweiligen Waren vorgeschriebenen Pflichtinformationen wie z. B. Angaben zum Energieverbrauch bei Elektrohaushaltsgeräten, Materialangaben bei Textilien oder Gefahrenhinweise bei Spielzeug oder Chemikalien, entweder gar nicht oder nicht hinreichend deutlich auf ihrer Internetpräsenz darstellen.
2 minAbmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus: