Artikel zum Thema „Werkvertrag“

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Der IT Systemvertrag, Teil 1: Vertragstypologische Einordnung

Der komplexe Systemvertrag birgt eine Reihe von juristischen Problemen und wirft manche offene Frage auf. Der folgende Beitrag will zunächst Klärung hinsichtlich der vertragstypologische Einordnung des Systemvertrages verschaffen...

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Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die EVB

Dieser Beitrag will die jetzige und geplante zukünftige Vertragssituation und die wichtigsten Änderungen der eingeführten EVB-IT aufgrund des SMG darstellen sowie die Punkte erwähnen, die der Beschaffer bei den alten Verträgen bis zur Vorlage der angepassten Verträge beachten sollte.

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Der Kauf von Software aus rechtlicher Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.

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Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden

Bei Verträgen über den Erwerb von Hard- oder Software geht es letztlich um die Erbringung von Leistungen. Probleme sind dabei immer dann vorprogrammiert, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt – also „Leistungsstörungen“ eintreten.

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Workshop der IT-Recht-Kanzlei: Realisierung eines IT-Gesamtsystems durch einen Generalunternehmer

Dieser Workshop stellt die technischen und rechtlichen Besonderheiten eines komplexen IT-Systemvertrages dar.Der IT-Systemvertrag regelt die Erstellung eines IT-Systems als einheitliche Hard- und Softwarelösung für die Geschäftsabläufe des EDV-Anwenders aus einer Hand durch einen Anbieter als Generalunternehmer auf werkvertraglicher Grundlage.

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Der Kauf von Standardsoftware aus juristischer Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen.Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.

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Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass ASP-Verträge als Mietverträge anzusehen sind

Seit Jahrzehnten schwelt ein Streit unter IT-Juristen über die Frage, welchem Vertragtyp die Überlassung von Software zuzuordnen ist. Der BGH hatte schon 1993 apodiktisch geurteilt, Software sei eine Sache, und gab als Begründung an, sie sei ja auf einem Datenträger gespeichert.

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Zahlungsmoral von Privatkunden und öffentlicher Hand auch im IT-Bereich 2006 weiter gesunken

Die alte Regel: „Gutes Geld für gute Arbeit“ gilt anscheinend heute nicht mehr so viel wie früher. Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt. Die europäische Kommission schätzt den jährlichen Schaden durch nicht bezahlte Rechnungen auf 23,4 Milliarden Euro und 450.000 verlorene Arbeitsplätze.

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Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags

Ein Softwareüberlassungsvertrag kann nachträglich nichtig werden. Ein Lizenzvertrag kann rückabgewickelt werden, weil eine Partei vom Vertrag zurücktritt. Welche Rechte verbleiben dann beim Lizenznehmer bei Wegfall oder bei vorzeitiger Beendigung des Lizenzvertrages? Was geschieht also mit den in einem Lizenzvertrag gewährten Nutzungsrechten, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird?

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Was IT-Fachhändler oder etwa Systemhäuser bei der Umstellung der Mehrwertsteuer zum Jahreswechsel beachten müssen!

Die Umsetzung der Steuererhöhungspläne derBundesregierung rückt immer näher. So ist dieErhöhung der Mehrwertsteuer (der Fachbegriff lautet„Umsatzsteuer“, da es ein Mehrwertsteuergesetz imSteuerrecht nicht gibt) für Güter undDienstleistungen ab dem 1.Januar 2007 auf 19 Prozent beschlossene Sacheund soll rund 20 Milliarden Euro mehr ins Staatssäckelfüllen. Insbesondere IT-Fachhändler sowieSystemhäuser (nachfolgend „IT-Anbieter“genannt) sind nun jedoch verunsichert, da viele Fragen noch vollkommenungeklärt scheinen:

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Umstellung der Mehrwertsteuer zum Jahreswechsel - Was müssen IT-Fachhändler und Systemhäuser beachten?

Die Umsetzung der Steuererhöhungspläne der Bundesregierung rückt immer näher. So ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer (der Fachbegriff lautet „Umsatzsteuer“, da es ein Mehrwertsteuergesetz im Steuerrecht nicht gibt) für Güter und Dienstleistungen ab dem 1.Januar 2007 auf 19 Prozent beschlossene Sache und soll rund 20 Milliarden Euro mehr ins Staatssäckel füllen. Insbesondere IT-Fachhändler sowie Systemhäuser (nachfolgend „IT-Anbieter“ genannt) sind nun jedoch verunsichert, da viele Fragen noch vollkommen ungeklärt scheinen...

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Haftet die Unternehmensleitung für die IT-Sicherheit?

Das Thema "IT-Sicherheit" betrifft keineswegs nur Computer-Spezialisten, sondern hat absolute unternehmerische Relevanz. Unternehmen, die der IT-Sicherheit nur wenig Beachtung schenken, handeln grob fahrlässig und werden mittlerweile auch seitens der Gerichte als schlicht "blauäugig" bezeichnet...Rechtsanwalt Max-Lion Keller erläutert anhand eines Falls, den das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Jahr 2003 zu entscheiden hatte, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer derartigen Blauäugigkeit für ein Unternehmen ergeben.

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Wer haftet für die IT-Sicherheit?

Das Thema "IT-Sicherheit" betrifft keineswegs nur Computer-Spezialisten, sondern hat absolute unternehmerische Relevanz. Unternehmen, die der IT-Sicherheit nur wenig Beachtung schenken, handeln grob fahrlässig und werden mittlerweile auch seitens der Gerichte als schlicht "blauäugig" bezeichnet.

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IT-Recht-Kanzlei setzt sich gegen Lufthansa AG durch

Recht auf Streichung der Rückflugbuchung bei nicht angetretenem Hinflug unwirksam<table align="right" cellspacing="10" cellpadding="0"><tr><td></td></tr></table> Die IT-Rechts-Kanzlei hatte die Lufthansa AG verklagt, weil eine Mandatin einen bei der Lufthansa gebuchten und bereits bezahlten Rückflug nicht antreten durfte, da sie den Hinflug wegen eines unverschuldeten Staus auf der Autobahn verpasst hatte. Die Lufthansa berief sich dabei auf Ziffer 5.6 ihrer AGB, wonach der Anspruch auf den Rückflug verloren geht, wenn der gebuchte Beförderungsplatz für die Hinreise nicht in Anspruch genommen wird, ohne dass die Lufthansa zuvor unterrichtet wurde...

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Streit um AGB-Klausel: IT-Recht-Kanzlei setzt sich gegen Lufthansa AG durch

Die IT-Rechts-Kanzlei hatte die Lufthansa AG verklagt, weil eine Mandatin einen bei der Lufthansa gebuchten und bereits bezahlten Rückflug nicht antreten durfte, da sie den Hinflug wegen eines unverschuldeten Staus auf der Autobahn verpasst hatte.

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Anpassung der BVB an die geänderte Gesetzeslage durch die BVB-Vertragsblätter

Die BVB sind aus technischer und rechtlicher Sicht überholt. Spätestens seit der Einführung des neuen Schuldrechts im Januar 2002 steht fest, dass alle wesentlichen BVB-Klauseln, also die Klauseln über Haftung, Verzug und Mängelhaftung unwirksam sind. Der folgende Beitrag will die Übergangslösung auf Grund der BVB-Vertragsblätter erläutern.

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Geschichte und Zukunft der EVB-IT

Die EVB-IT wurden seit März 1998 zunächst gemäß dem Konsensprinzip des Vergaberechts wie auch damals die BVB in einem Gremium ausgehandelt, das aus Vertretern der öffentlichen Hand und der IT-Industrieverbände bestand.

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Anwendungsbereich der EVB-IT und BVB

Hier wird der Frage nachgegangen, wann die EVB-IT und wann die BVB Geltung finden.

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