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Zahlungsmoral von Privatkunden und öffentlicher Hand auch im IT-Bereich 2006 weiter gesunken

05.01.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Zahlungsmoral von Privatkunden und öffentlicher Hand auch im IT-Bereich 2006 weiter gesunken

Die alte Regel: „Gutes Geld für gute Arbeit“ gilt anscheinend heute nicht mehr so viel wie früher. Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt. Die europäische Kommission schätzt den jährlichen Schaden durch nicht bezahlte Rechnungen auf 23,4 Milliarden Euro und 450.000 verlorene Arbeitsplätze.

Jede vierte Unternehmenspleite in der EU habe mit hohen Außenständen zu tun, heißt es in Brüssel. Nach einer Erhebung des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) aus dem Jahre 2005 haben 17% der Handwerker deswegen schon einmal Personal entlassen. Ein Viertel der Betriebe gerieten gar in Existenznot.

Unternehmen in Deutschland müssen daher immer länger warten, bis ihre Rechnungen bezahlt werden, so einePressemitteilung der INTRUM Justitia von Dezember 2006. Aktuell beträgt der Zahlungsverzug 16,2 Tage über das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel hinaus.

Es ist der höchste Wert, der seit 2003, dem Beginn der von INTRUM zweimal jährlich durchgeführten Untersuchung, je gemessen wurde. Im Frühjahr 2006 lag der Zahlungsverzug lediglich bei 15,9 Tagen, in 2003 bei 14,4 Tagen.

2006 hat die anhaltend gute Konjunktur die Lage zwar etwas entspannt, dies hat sich aber – wie oben aufgezeigt – nicht auf die Zahlungsmoral ausgewirkt. Es geht anscheinend vielen nur noch um den schnellen Euro-Gewinn, nicht aber mehr um nachhaltige und dauerhaft gefestigte Kundenbeziehungen. Für den IT-Bereich berichtet die GULP Informations Service GmbH über die Zahlungsmoral im Projektmarkt. Bis September 2006 wurden folgende Zahlen ermittelt:

 

Quelle: http://www.gulp.de/kb/mk/arbeitsmarkt/marktklima_0637.html

Die Position der IT-Freiberufler und Systemhäuser, die IT-Systeme auf Grund von Werkverträgen erstellen, ist dabei durchaus mit den Handwerkern und Generalunternehmern aus dem Baubereich vergleichbar. In beiden Fällen wird die Vergütung erst mit der Abnahme fällig. Fehlt hier ein guter Zahlungs- und Projektplan, kann es vorkommen, dass der IT-Dienstleister nach der Abnahme seinem Geld hinterherlaufen muss und der Auftraggeber die Zahlung wegen scheinbarer Mängel zurück hält.

Prozesse bei kleinen Außenständen lohnen sich in der Regel nicht. Diese dauern oft Jahre, wenn durch alle Instanzen prozessiert werden muss. Dann sind die Kosten unter Umständen so hoch wie die Summe, um die es ursprünglich ging.

Ganz abgesehen davon enden diese Prozesse oft mit Vergleichen, bei denen der Kläger hohe Abstriche machen muss. Gerichte, Anwälte und Gutachter müssen noch bezahlt werden und sind nicht selten vorzufinanzieren. Daher lassen sich viele betroffene Anbieter bereits im Vorfeld auf Abschläge bei Ihren Forderung ein, die manche Auftraggeber einkalkulieren.

Aber nicht nur das Zahlungsverhalten von privaten Auftraggebern, auch das der öffentlichen Auftraggeber ist schlecht, ja fast noch schlechter als das der Privaten. Darauf wies der Verband der beratenden Ingenieure VBI aufgrund einer Umfrage des Verbandes unter knapp 700 seiner Mitglieder in Berlin hin. Als typische Gründe für die Zahlungsverzögerung nennen die Projektanbieter, den Freiberuflern zufolge  vorrangig Verwaltungsengpässe, gefolgt von Liquiditätsproblemen des Auftraggebers und „übersehenen Rechnungen“. Manchmal steckt aber auch Absicht dahinter.

16% der Freiberufler gaben an, dass der Auftraggeber mit dem einbehaltenen Honorar noch mehr Zinsen abschöpfen wollte.

Die Politik hat das Problem inzwischen erkannt und hat am 22.5.2006 das Forderungssicherungsgesetz im Bundestag verhandelt. Ziel ist es, mit diesem Gesetz Handwerkern und anderen Gläubigern schneller zu ihrem Geld zu verhelfen. Mit Hilfe einer vorläufigen Zahlungsanordnung soll es künftig möglich sein, berechtigte Forderungen schneller einzutreiben, ohne auf das Ende eines langwierigen Prozesses warten zu müssen.

Verbraucherschützer bemängeln aber, dass nach dem Gesetzentwurf Richter künftig eine vorläufige Zahlung anordnen können. Die Anbieter würden davon erheblich profitieren. Den Verbraucherverbänden passt jedoch nicht, dass solche Zahlungen möglich sein sollten, noch ehe es zu Beweisaufnahmen von etwaigen Schäden gekommen ist. Rechtsexperten sind daher skeptisch, dass das Gesetz durch die parlamentarischen Mühlen kommen wird. Darüber hinaus ist Zahlungsmoral per Gesetz schwer zu verordnen. Als moralischer Richter taugt der Staat und seine Organe obendrein kaum. Denn während Finanzämter selbst bei geringsten Verzögerungen Steuerzahlern bisweilen horrende Säumniszuschläge aufbrummen, lässt sich die öffentliche Hand Zeit damit, ihre Schulden zu begleichen. Die Dienstwege sind lange, bis zu vier Monaten und länger warten Firmen auf Bezahlung öffentlicher Aufträge.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
AlfredTeske / PIXELIO

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