Berechtigtes Feedback oder unzumutbare Belästigung? LG Hannover zu Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail
Mit seinem Urteil vom 21.12.2017 (Az.: 21 O 21/17) stellte das LG Hannover fest, dass Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail ohne Einwilligung des Verbrauchers in eine solche Kontaktaufnahme unzulässig sind, sofern nicht andere gesetzliche Normen eine Verwendung der durch den Verbraucher zur Verfügung gestellten Kontaktdaten für diesen Zweck billigen.
4 minWhatsApp: Newsletter-Versand datenschutzkonform gestalten
Ein rechtskonformer WhatsApp-Newsletter erfordert die Beachtung einiger rechtlicher Besonderheiten. Wie lassen sich Werbenachrichten rechtssicher über WhatsApp versenden?
5 min 4Eine für alle! BGH: Eine einzige Werbe-Einwilligung kann für mehrere Werbekanäle gelten
In einer wegweisenden Entscheidung hat der BGH (Urteil v. 01.02.2018; Az.: III ZR 196/17) den Grundsatz aufgestellt, dass nicht zwingend für jeden Werbekanal gesondert eine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss, sondern eine einzige Einwilligung in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken genügen kann.
5 minKG Berlin: Verbotsantrag bei E-Mail-Spam muss hinreichend konkret sein
Nervige E-Mail-Werbung - wer kennt das nicht? Doch um solche Werbemails gerichtlich verbieten zu lassen, bedarf es eines Antrags, der konkret genug bezeichnet ist. Laut KG Berlin reiche ein pauschaler Verbotsantrag (z.B. „Werbeschreiben per E-Mail zu versenden“) dann nicht aus, wenn nicht genau feststeht, ob es sich bei den versendeten Mails überhaupt um Werbung handelt.
2 minAG Frankfurt a. M.: Logo in E-Mail-Signatur stellt grundsätzlich keine Werbung dar
Mit Urteil vom 02.10.2017 hat das AG Frankfurt am Main entschieden, dass eine Signatur, in welcher das Logo des Unternehmens aufgeführt ist, grundsätzlich keine Werbung darstellt. Dies gilt erst recht, wenn die E-Mail den Empfänger versehentlich erreicht hat. Nach Ansicht des Gerichts sei hierdurch eine Förderung des Absatzes der Produkte und Dienstleistungen nicht erkennbar.
3 minAchtung: MailChimp stellt wieder auf Double-Opt-In um
Der US-amerikanischer E-Mail-Marketing-Provider MailChimp hat am 31.10.2017 sämtliche Anmeldeformulare für Newsletter auf das Single-Opt-In-Verfahren umgestellt. Dadurch sollte das Anmeldeverfahren für Newsletter-Abonnenten beschleunigt werden. Was sinnvoll klingt, bringt jedoch erhebliche wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Probleme mit sich. Nun hat MailChimp – offenbar aufgrund zahlreicher Kundenbeschwerden – wieder zurückgerudert. In sämtlichen EU-Accounts findet wieder das Double-Opt-In-Verfahren Anwendung. Um was es dabei konkret geht, erfahren Sie im Folgenden.
3 minKG Berlin zur E-Mailwerbung: Umfang der Sperrpflicht im Falle des Widerrufs
Problem: Ein Kunde widerruft seine Einwilligung zum Erhalt weiterer Werbe-Mails von einem Unternehmen, erhält aber dennoch in Folge weitere Newsletter, die an eine andere E-Mailadresse versendet werden. Das Kammergericht Berlin hat sich in seinem Urteil vom 31.01.2017 (Az. 5 U 63/17) mit dem Umfang der Sperrpflicht im Gefolge eines Werbewiderrufs zu beschäftigen gehabt, lesen Sie hierzu mehr:
3 min„Generaleinwilligung“ in E-Mail-Werbung ist unwirksam: BGH verlangt Auflistung der zu bewerbenden Produkte
Das E-Mail-Marketing in Deutschland wird leider auch in Zukunft nicht einfacher werden. Mit Urteil vom 15.03.2017 (Az.: VI ZR 721/15) ist der BGH erneut auf die Voraussetzungen eingegangen, die an eine wirksame Einwilligung zu stellen sind. Um Einwilligungserklärungen rechtssicher zu gestalten, verlangt der BGH neuerdings eine abschließende Auflistung der Produkte für die zukünftig per E-Mail geworben werden soll.
4 minNewsletter-Marketing: Wie der Nachweis der Einwilligung gelingt
Newsletter gehören auch in Zeiten der wachsenden Popularität von Social-Media-Kanälen zu den erfolgreichsten Marketing-Maßnahmen im E-Commerce. Bevor Newsletter jedoch auf E-Mail-Postfächer potenzieller Kunden losgelassen werden dürfen, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung des Werbeempfängers. Was viele werbende Unternehmen dabei nicht berücksichtigen: Können Sie die Einwilligung nicht beweisen, ziehen sie in gerichtlichen Streitigkeiten in der Regel den Kürzeren. Im Folgenden zeigen wir Ihnen daher, wie der Nachweis der Einwilligung gelingt.
10 min 4OLG München: Streitwert für unerwünschte Werbe-E-Mail (Spam) 1.000,- Euro
Welchen Wert misst man einem Streit bei, bei dem sich der Kläger gegen das Zusenden unerwünschter E-Mail-Werbung wendet? Bei Gerichtsverfahren, die keinen eindeutig bezifferbaren Streitwert wie z.B. einen Kaufpreis haben, muss der Streitwert geschätzt werden. Für diese Schätzung ist bei Unterlassungsklagen das Interesse des Klägers an der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs maßgeblich. Die Kasuistik an Streitwertentscheidungen ist um eine neue Rechtsprechung des OLG München reicher, lesen Sie hierzu unseren Beitrag:
4 minBitte stets Werbung senden: Einwilligung in E-Mail-Werbung erlischt nicht durch Zeitablauf
Das Amtsgericht (AG) Hamburg entschied, dass die Einwilligung in E-Mails mit Werbeinhalt nicht durch den bloßen Zeitablauf erlischt. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die Einwilligung in die Werbung durch E-Mails erteilt, die erhaltenen E-Mails bisher nicht beanstandet und der Unternehmer die Einwilligung regelmäßig durch den Versand von Werbe-E-Mails nutzt – so das Amtsgericht Hamburg.
2 min 1Der Haken mit dem Häkchen: Double-Opt-In bei Newsletter-Versand nun doch zulässig?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich jüngst mit den Voraussetzungen einer zulässigen Übersendung von Newslettern auseinandergesetzt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016, Az.: I - 15 U 64/15) und geurteilt, dass die Übersendung einer Email mit der Aufforderung zur Bestätigung der Einwilligung in die Übersendung von Werbung per Email im Rahmen des sog. double-opt-in-Verfahrens zulässig ist. Diese Entscheidung steht in grobem Widerspruch zu einer hierzu ergangenen älteren Entscheidung des OLG München (Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12). Es bleibt also spannend - to be continued….
5 minRechtliche Anforderungen für die Newsletter-Kopplung mit Partnerunternehmen
Newsletter gelten im elektronischen Geschäftsverkehr als wirksames Marketinginstrument, um Kunden zu kontinuierlichen Einkäufen anzuhalten und sie so langfristig an einen bestimmten Händler zu binden. Treten Unternehmer im Internet hierbei nicht als „Single-Player“ auf, weil sie etwa über interne geschäftliche Beziehungen oder Kooperationen mit anderen Marktakteuren verfügen, können Sie aus Provisions- oder weitergehenden Werbezwecken ein Interesse daran haben, eingehende Newsletter-Anmeldungen mit derartigen Partnerunternehmen zu synchronisieren und so erhaltene Daten an diese zur eigenständigen Werbung weiterzugeben. Datenschutz- und werberechtliche Vorschriften machen die Zulässigkeit der unternehmensübergreifenden Newsletter-Werbung allerdings von der Einhaltung spezifischer Voraussetzungen abhängig, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen.
8 min 1LG Erfurt: Unterlassungserklärung nach Abmahnung wegen unverlangter E-Mail-Werbung nicht auf konkrete E-Mail-Adresse beschränkbar
Die E-Mail-Werbung stellt eine attraktive Möglichkeit dar, durch vergleichsweise geringen Aufwand eine Vielzahl von Adressaten zu erreichen. Hierbei muss unbedingt beachtet wer-den, dass Newsletter grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers (die ggf. auch nachgewiesen werden muss!) versendet werden dürfen. Wie im Fall einer hierauf gerichteten Abmahnung die Unterlassungserklärung aussehen muss, hat nun das LG Erfurt entschieden.
2 minBGH: Werbung in automatischen Eingangsbestätigungs-E-Mails nicht zulässig
Mit großer Spannung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.12.2015, Az.: VI ZR 134/15) über Werbung in automatischen Eingangsbestätigungs-E-Mails (sog. auto-reply-Nachrichten) erwartet worden. Im Vordergrund stand die Frage, ob Werbung solcher Art hingenommen werden muss oder hierfür eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegen muss. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem Beitrag.
4 minNewsletter rechtssicher gestalten – ein Überblick
In zahlreichen Online-Shops ist es längst gang und gäbe Newsletter als Werbemittel einzusetzen. Doch auch dieser Bereich ist in Deutschland z.B. durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG) streng reglementiert. Fallstricke lauern oft dort, wo man sie am wenigsten erwartet. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, worauf Sie beim E-Mail-Marketing besonders achten sollten, um Abmahnungen zu vermeiden.
5 minLG Hamburg: Weiterempfehlungsfunktion auf eBay ist unzulässig - eBay-Händler in der Haftung!
Die Weiterempfehlungsfunktion auf der Plattform eBay wurde durch das LG Hamburg (Urteil vom 08.12.2015, Az.: 406 HKO 26/15) als unzulässig eingestuft, der auf eBay handelnde Händler wurde zur Unterlassung verurteilt. Erstaunlich ist diese Entscheidung des LG Hamburg vor allem, da eBay keine "klassische" Weiterempfehlungsfunktion anbietet, sondern eine sog. Mail-to-Funktion, bei welcher gerade nicht eine E-Mailnachricht über die Plattform eBay versendet wird und hierbei eBay bzw. der eBay-Händler als Absender zu erkennen ist, sondern eine E-Mail direkt aus dem E-Mail-Client des Empfehlenden versendet wird. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung des LG Hamburg.
7 min 1BGH: Sog. "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen sind unzulässig
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat gestern entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.
2 minBGH: verbietet Werbezusätze in sogenannten "No-Reply" Bestätigungsmails
Der BGH hat gestern entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.
2 minUnd nochmal: Weiterempfehlungsfunktion (Tell-a-friend-Funktion) von Amazon ist unzulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit seinem Urteil vom 09.07.2015 - Az.: I-4 U 59/15 eine weitere Entscheidung zur Thematik der sog. "Tell-a-friend"-Funktion (Weiterempfehlungsfunktion) von Amazon gefällt. Wir berichteten bereits über diese Problematik. Im damals besprochenen Fall gab es keine Entscheidungsgründe, so dass über die Beweggründe des Gerichts nur gemutmaßt werden konnte. Lesen Sie mehr über die erneut geäußerte Rechtsauffassung des OLG Hamm in unserem Beitrag.
3 minRatgeber zum Werberecht
Sie möchten Waren im Internet bewerben, ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Ratgeber zum Werberecht der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Werbeformen aus: