Abmahnfalle E-Mail-Werbung - Abmahnungen vermeiden
E-Mails eignen sich so wahnsinnig gut für Werbung - das ist klar. Rechtlich ist die Sache aber ebenfalls klar: Wer als Händler keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorweisen kann, kann nur in engen Grenzen damit werben.
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