Foto-Abmahnung: Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?
Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu einem Foto abgibt, muss das Bild vollständig aus dem Netz entfernen. Taucht es erneut auf, droht eine Vertragsstrafe – streitig ist in dem Fall oft, wie weit die Erklärung reicht.
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