Bilderklau
Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 2: Urheberrechtlicher Schutz)
Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der jeweilige Inhalt überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Teil 2 der Serie bietet eine Einführung zum Thema urheberrechtliche Schutzfähigkeit ...
3 minSerie Content-Klau im Internet – die Copy/Paste-Falle (Teil 1: Einleitung)
Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Einen Überblick zu den urheberrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bietet die Serie „Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle“...
3 minAlles nur geklaut!?! – Zur Verletzung von Urheberrechten im Internet
Das Internet. Unendliche Weiten. Ein Hort der Freiheit mit einer grenzenlosen Vielfalt an frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern. Falsch. Bilderklau im Internet ist, entgegen der weitläufigen Ansicht vieler Nutzer, genau wie im „wahren“ Leben nicht nur möglich sondern auch mit entsprechenden Konsequenzen verbunden. Wie schnell hat man mit Copy&Paste mal ein Bild kopiert und benutzt, und dabei (bewusst) vergessen, dass die Aneignung fremder Bilder der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Fehlt diese, wird man als Dieb entsprechend zur Kasse gebeten, denn es drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
7 min 1OLG Düsseldorf: Einbindung fremder Fotos als "Embedded Content" ist urheberrechtswidrig
Das OLG Düsseldorf stellte mit Urteil vom 08.11.2011 (Az.: I-20 U 42/11) klar, dass ein erheblicher Unterschied zwischen dem Setzen eines einfachen Hyperlinks, der zu einem urheberrechtlich geschützten Werk führt, und der Einbindung von urheberrechtlich geschützten Werken als sog. „Embedded Content“ besteht. Während Ersteres in urheberrechtlicher Hinsicht unschädlich sei, stelle Letzteres eine Urheberrechtsverletzung dar.
3 min 1Finger weg von meinen Bildern: FAQ zum Bilderklau
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Bilderklau im Internet in einer kompakten Übersicht. Was ist geschützt? Wie weise ich einen Verstoß nach? Wie viel Schadensersatz bekomme ich? Und so weiter…
3 min 1Wir sagen: Nein zu Bilderklau!
Bei einigen Anbietern scheint sich die Erkenntnis, dass es sich bei ei einigen Anbietern scheint sich die Erkenntnis noch nicht durchgesetzt zu haben, dass es sich bei Produktbildern um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial handelt, für deren Verwendung es der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Frei nach dem Motto „Wer seine Bilder über das Internet öffentlich zugänglich macht, muss auch mit deren kostenlosen Nutzung durch Dritte einverstanden sein” werden nach wie vor zahlreich Artikelbilder bei eBay und Co. „geklaut”. Dies brauchen sich die betroffenen Rechteinhaber jedoch nicht gefallen zu lassen. Mit Hilfe einer urheberrechtlichen Abmahnung kann der Rechteinhaber außergerichtlich dafür sorgen, dass die Verletzung unterlassen und ein angemessener Schadensersatz gezahlt wird.
1 minSchmerzensgeld: Für ungenehmigte Bildveröffentlichung
In welchen Fällen rechtfertigt eine ungenehmigte Bildveröffentlichung ein Schmerzensgeld? Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich vorliegend mit Fragen zur „relativen Person der Zeitgeschichte“ und der Höhe von Schmerzengsgeld wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu befassen.
4 minBilderklau: Einbinden von fremden Fotos auf eBay
Wer kennt die Situation nicht: Man möchte einen Artikel auf eBay verkaufen, jedoch fehlt das entsprechende Bild. Statt ein Foto zu kopieren, könnte man doch viel gleich ein fremdes Bild, das auf einem anderen Server liegt, auf der eigenen Angebotsseite einbinden, um so sein Verkaufsangebot für den potentiellen Käufer attraktiver zu gestalten. Allerdings ist auch diese Vorgehensweise, ähnlich wie schon das Kopieren fremder Bilder, aus juristischer Sicht mit Vorsicht zu genießen.
3 min 4Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist?
Jemand klaut Ihre (aufwendig erstellten) Produktbilder von Ihrer Homepage? Oder von einer Ihrer Auktionen bei eBay? Sie möchten dagegen vorgehen? Hier lesen Sie, wie sich leichter beweisen lässt, dass Sie auch Urheber der Fotos sind.
6 min 4Vorsicht bei der Verwendung fremder Produktfotografien
Vorsicht! Wer einen Artikel, den er zum Beispiel bei eBay ersteigert hat, dort wieder verkaufen möchte, der kann recht unproblematisch die Produktfotos der früheren Auktion wieder einzustellen. Doch Vorsicht, wer diese Möglichkeit unbedarft nutzt, der riskiert eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
2 min 2Gute Nachrichten für Opfer von Stadtplan-Abmahnungen
Sie ziehen sich durch unseren Arbeitsalltag, wie kaum ein anderes Thema - Stadtplan-Abmahnungen. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein verzweifelter Inhaber einer Webseite anruft, der nun mehrere tausend Euro zahlen soll. Doch hier greift ab sofort die 100-Euro-Abmahnung.
2 min 1Bilderklau im Internet
Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über das Phänomen Bilderklau im Internet [berichtet |index.php?id=%2Fview&cid=2267&title=Bilderklau+im+Internet+und+wie+man+sich+dagegen+zur+Wehr+setzen+kann] und Wege und Mittel aufgezeigt, wie man sich als Betroffener gegen derartige Rechtsverletzungen zur Wehr setzen kann. Dennoch erreicht die IT-Recht-Kanzlei immer wieder neue Fälle, in denen erzürnte Händler Ihre eigenen Bilder plötzlich in dem Internet-Angebot eines Mitbewerbers oder eines privaten Anbieters von Waren finden, ohne dass sie hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Mit dem nachfolgenden Beitrag soll die rechtliche Situation solcher Vorgänge noch einmal etwas genauer unter die Lupe genommen werden.
5 min 10OLG Düsseldorf: Verdoppelung der Lizenzgebühr bei unterlassenem Bildquellennachweis
Mit Urteil vom 09.05.2006 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf – Az. I-20 U 138/05 - entschieden, dass bei unerlaubter Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet ein 100%iger Aufschlag auf die marktübliche Vergütung für die Nutzung der Bilder vorzunehmen ist, wenn die Bilder nicht mit einem Bildquellennachweis versehen werden.
3 min 1Bilderklau im Internet und wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann
Was wäre eine Angebotsseite bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen im Internet ohne die entsprechenden Bilder zur Artikelbeschreibung? Der Kaufentschluss entsteht bei vielen Kunden erst mit der visuellen Wahrnehmung des begehrten Artikels in Bildform. Je professioneller die visuelle Darstellung des beworbenen Artikels als Bild, um so höher sind auch die Verkaufschancen des jeweiligen Händlers.
4 minLG Köln: Streitwert bei geklauten Fotos im Internet beträgt auch gegenüber Privatanwendern 6000 Euro!
Wer sich bei eBay die Mühe ersparen will, eigene Bilder für seine angebotenen Artikel anzufertigen und stattdessen auf oftmals in mühevoller Feinarbeit erstellte Fotos der Konkurrenz zurückgreift – selbstverständlich ohne diese vorher um Erlaubnis zu fragen – begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit unangenehmen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies gilt entgegen der weitläufigen Meinung unter eBay-Nutzern nicht nur für gewerbliche sondern auch für private Anbieter.
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