Artikel zum Thema „Schulung“

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Interview mit Dr. Kraska vom IITR Datenschutz

Die DSGVO verlangt von Unternehmen Schulungen, rechtskonforme Prozesse bei der Verarbeitung von Personenangaben und den Nachweis von Sicherheitsmaßnahmen: Wie Unternehmen dabei Bußgelder und Aufwand vermeiden, erklärt Sebastian Kraska.

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Clevere Hilfe für den Datenschutz

Zusammen mit IITR Datenschutz bietet die IT-Recht-Kanzlei ihren Kunden praktische Dokumenten-Managementsysteme, die Nachweise und Dokumentationspflichten enorm vereinfachen.

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Interview mit Roger Rehnelt, dem Entwickler von wpShopGermany

Mit dem Shop-Plugin wpShopGermany lässt sich die Blog-Software WordPress um eine Verkaufsfunktion für Produkte erweitern. Was das Plugin alles kann, haben wir Herrn Rehnelt von maennchen1.de, dem Entwickler von wpShopGermany gefragt.

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Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Neue Voraussetzungen

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird künftig in einem eigenenGesetz geregelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist insoweit zwar noch nicht abgeschlossen. Aber Unternehmen sollten sich schon vor Inkrafttreten auf die Neuerungen einstellen.

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BayLDA prüft per Fragenkatalog die Umsetzung der DSGVO von kleinen und mittleren Unternehmen

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Bayern) führt derzeit eine Reihe von Datenschutzkontrollen (anlassbezogene und anlasslose Datenschutzprüfungen) bei Unternehmen durch. Hierbei versendet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht einen Fragenkatalog und fordert die angeschriebenen Unternehmen auf, die gestellten Fragen binnen gesetzter Frist zu beantworten. Wie betroffene Unternehmen reagieren können und wie Sie sich als Händler auf eine solche Prüfung vorbereiten können, erfahren Sie in unserem Beitrag.

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Für die DSGVO ab 25.05.2018: Kostengünstige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten - bereits ab mtl. 32,50 €

Die ab dem 25.5. 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung hält für Online-Händler eine Fülle von Pflichten bereit. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig wird und wie Online-Händler dieser Pflicht kosteneffektiv nachkommen können. Generell gilt: Wer mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, hat in der Regel einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. In ihrem aktuellen Beitrag zeigt die IT-Recht Kanzlei eine Lösung für eine kostengerechte Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auf.

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Pflichten von Online-Händlern als Datenverantwortliche nach der künftigen Datenschutzgrundverordnung

Den Datenverantwortlichen trifft ab dem 25.5.2018 nach der künftigen unmittelbar geltenden EU- Datenschutzgrundverordnung die umfassende Verantwortung und Haftung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Bei Zuwiderhandeln können ihn drakonisch hohe Bußgelder treffen. Der Online-Händler sieht sich so ab dem 25.5.2018 mit einer Unzahl von schwierigen Fragen konfrontiert. Wer genau ist der Verantwortliche? Welche Pflichten kommen auf ihn zu? Können seine Pflichten an Dritte delegiert werden? Welcher Haftungsmaßstab gilt? Unser aktuelle Beitrag will zu diesen Fragen im Frage &Antwort Modus detailliert Stellung nehmen.

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Interview mit Alex Frison von Inpsyde

Inpsyde ist Deutschlands größte Wordpress Agentur und entwickelt Enterprise-Lösungen mit dem beliebtesten Open-Source-CMS der Welt. Das bedeutet Inpsyde kennt WordPress durch und durch. Die Idee zu Inpsyde entstand nach einem gemeinsamen Hochschulseminar der beiden Gründer, die WordPress zunächst selbst im e-learning Bereich eingesetzt haben, um dann auch für andere Internetpräsenzen mit WordPress zu gestalten. Dabei war die Idee vor allem auch, WordPress in Deutschland bekannt zu machen und weiterzuentwickeln. Seitdem sind über zehn Jahre vergangen und aus Inpsyde ist eine internationale WordPress Agentur geworden. Wie WordPress-Nutzer und –Shopbetreiber von dieser Erfahrung und dem erworbenen Know-How profitieren können, haben wir Herrn Frison von Inpsyde gefragt.

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Sebastian Maurer von Lightspeed im Interview: „Das Beste aus zwei Welten“

Eine gute Idee und eine gute Shopsoftware - und dem Erfolg steht nichts mehr im Wege. Gerade am Anfang ist es von unschätzbarem Wert, wenn beim Aufbau eines Online-Shops die Technik funktioniert. SEOshop.de (mittlerweile Lightspeed POS) bietet eine Shopsoftware, die alles möglichst einfach macht beim Betreiben und Erstellen eines Online-Shops - mit einer all-in-one-Lösung. Und so muss es sein - denn der Händler soll sich ja ganz auf sein Geschäft konzentrieren. Die IT-Recht Kanzlei freut sich über das aktuell mit dem Partner Manager von Lightspeed, Herrn Sebastian Maurer, geführte Interview.

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Rechtliche Fallstricke beim Anbieten von (Online-)Seminaren und (Online-)Schulungen und wie diese zu vermeiden sind

Weiterbildung liegt im Trend. Das Angebot von Schulungen, Fortbildungen und Lehrgängen ist scheinbar endlos. Um im digitalen Zeitalter konkurrenzfähig zu bleiben, nutzen immer mehr Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen eine eigene Webseite, um für ihr Angebot zu werben und sich dadurch von anderen Anbietern abzugrenzen. Die IT-Recht-Kanzlei klärt im folgenden Beitrag darüber auf, welche rechtlichen Besonderheiten Veranstalter dabei zu beachten haben.

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IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für die Veranstaltung von Seminaren/Schulungen an

Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) die Veranstaltung von Kursen/Seminaren anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Je nachdem, wie in solchen Fällen der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande kommt und wie die jeweiligen Lerninhalte vermittelt werden (online oder im Rahmen von Präsenzveranstaltungen) können besondere fernabsatzrechtliche Regelungen aber auch die Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zur Anwendung kommen.

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Der Kauf von Standard-Software – Tipps für die Vertragsgestaltung

Wird eine Standardsoftware auf Dauer, also ohne zeitliche Beschränkung, gegen Entgelt überlassen, handelt es sich rechtlich um einen Kaufvertrag. Bei der Gestaltung des Kaufvertrages sollte auf die Besonderheiten im Software-Bereich geachtet werden. Nachfolgend Tipps zu wichtigen Punkten für Vertragsgestaltung...

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Support, Service, Pflege, Wartung von Software – Praxistipps für die Vertragsgestaltung

Mit der Anschaffung von Software ist es meist nicht getan. Denn ist die neue Software erst einmal in Betrieb genommen, sind oft weitere laufende Leistungen erforderlich. Doch was bekommt der Kunde für sein Geld, wenn von Support, Service, Pflege oder Wartung die Rede ist? Und: Worauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten? ...

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Was ist beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?

Der Verkauf von Sportbooten wie z. B. Schlauchbooten unterliegt in Deutschland einigen Sondervorschriften, die vielen Online-Händlern nicht bekannt sind. Die Folge ist, dass zahlreiche Online-Angebote über Sportboote nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und damit rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf von Sportbooten über das Internet geben.

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Das System der Markt- und Produktüberwachung in der Europäischen Union

Seit dem 1. Januar 2010 gilt die EG-Verordnung Nr. 765/2008, die den neuen allgemeinen Rechtsrahmen für die Überwachung der Sicherheit von Produkten in der EU bildet. Auf Grundlage der Verordnung sollen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die Kommission das System der Markt- und Produktüberwachung organisieren. Dahinter steht der Leitgedanke, dass einerseits Produkte in der EU einen freien Zugang zum Markt haben sollen, auf der anderen Seite mittels effektiver Kontrollen dennoch ein starker Schutz vor gefährlichen Produkten besteht. Lesen Sie hierzu mehr in einem ausführlichen Artikel.

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Neues Vergaberecht für den Sicherheits- und Verteidigungsbereich

Am 13. Dezember 2011 wurde das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit im Bundesgesetzblatt verkündet und trat einen Tag später, also am 14. Dezember 2011 in Kraft. Es ist auf alle Vergabeverfahren, die ab dem 14. Dezember 2011 begonnen wurden, anzuwenden. Die vor dem 14. Dezember 2011 begonnen Vergabeverfahren sind nach der alten Rechtslage zu beenden. Dies gilt auch für Nachprüfungsverfahren, die sich an diese Vergabeverfahren anschließen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber jedoch erst einen Teil der Vorgaben der Richtlinie 2009/81/EG vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit in deutsches Recht um. Wann die vollständige Umsetzung erfolgen wird, ist hier nicht bekannt. Es ist jedoch Eile geboten, denn die Umsetzungsfrist der Richtlinie lief bereits am 21. August 2011 ab und die Kommission hat mit einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ von der Bundesregierung die Umsetzung der Richtlinie eingefordert. Für alle Regelungen der Richtlinie, die bis jetzt nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden, entfaltet die Richtlinie daher unmittelbare Geltung und Wirkung im deutschen Vergaberecht.

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Maximale Rechtssicherheit – Minimale Lizenzkosten / Zwölf praktische Hinweise für ein funktionierendes Software-Lizenzmanagement

Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen und daraus resultierenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen für das Unternehmen und seine vertretungsberechtigten Organe, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter ist ein funktionierendes Lizenzmanagement, die Etablierung von Strukturen und Prozessen, die den tatsächlichen und effizienten Umgang mit Software im Unternehmen steuern und absichern, dringend erforderlich.

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Versand von Lithiumbatterien = Versand von Gefahrgut!

Nach unseren Feststellungen hat die Abmahnbranche ein weiteres, lukratives Feld für sich entdeckt: In letzter Zeit häufen sich Beanstandungen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften beim Versand von Lithiumbatterien.

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Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung (Teil 4, Die Bewerbungsbedingungen: Hinweise und Muster zur Angebotserstellung für den Bieter in den Bewerbungsbedingungen)

Im vierten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die dem Bieter Hinweise und Muster zur Angebotserstellung vermitteln. Die Bewerbungsbedingungen sollten von Vergabestellen, die ständig Leistungen vergeben, standardisiert werden. Sie sind reine Verfahrensregeln und sollten auf keinen Fall Vertragsbestandteil werden. Das heißt der Zuschlag sollte sich nicht auch auf diese Bedingungen beziehen.

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Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung (Teil 3, Die Bewerbungsbedingungen: Ablauf des Vergabeverfahrens)

Im dritten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die den Ablauf des Vergabeverfahrens regeln. Die Bewerbungsbedingungen beschreiben sämtliche Verfahrensvorgaben, die die Bieter bei der Erarbeitung und Abgabe der Angebote beachten müssen.

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