Artikel zum Thema „Online, Shop“

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Abmahngefahr minimieren: Checkliste der IT-Recht Kanzlei durchgehen

Sie sind neuer Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei und wollen rechtssicher in den Verkauf starten oder möchten als Bestandsamandant die Abmahngefahr für Ihre bestehende Verkaufspräsenz minimieren? Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Ihnen den Start erleichtern soll bzw. Ihnen dabei hilft, viele Stolperfallen im Ecommerce aus dem Weg zu räumen. Nutzen Sie unser über Jahre gesammeltes Know-how.

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OLG Koblenz: Fehlt bei eBay ein Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform liegt Wettbewerbsverstoß vor

Ist ein fehlender Link auf die OS-Schlichtungsplattform auf einem Verkaufsportal wie Amazon oder eBay wettbewerbswidrig? Gerade hatte eine Entscheidung zur nicht bestehenden Hinweispflicht des OLG Dresden betreffend der Plattform Amazon für Furore gesorgt, urteilte nunmehr das OLG Koblenz nur wenige Tage später, dass auf der Plattform eBay eine Verpflichtung für Online-Händler bestehe, über den OS-Plattform-Link zu belehren. Lesen Sie mehr zum aktuellen Stand der Rechtsprechung in unserem heutigen Beitrag:

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Konfliktsituationen beim Widerrufsrecht! Effektive Mustervorlagen für Online-Händler

Häufig erhalten wir Anfragen zu Konflikten bei der Ausübung des Widerrufsrechts durch Verbraucher. Um unseren Mandanten eine rechtssichere und zielgerichtete Kommunikation mit ihren Kunden zu ermöglichen, bieten wir für diese Fälle spezielle Mustervorlagen an.

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Nützliche Muster: Informationspflichten nach ElektroG für Vertreiber und Hersteller/Importeure

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Sofern Sie Hersteller/Importeur von Elektrogeräten im Sinne des ElektroG sind oder als Vertreiber über Versand- und Lagerflächen für Elektrogeräte von mindestens 400 qm verfügen, haben Sie gegenüber privaten Haushalten umfangreiche Informationspflichten zu beachten - gerade auch beim Verkauf über das Internet. In unserem folgenden Beitrag zeigen wir unseren Mandanten, welche Informationspflichten wie genau umzusetzen sind und stellen entsprechende Muster zur Verfügung.

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Werbung mit Testergebnissen: Angabe der Internetseite ist ausreichend

Die Werbung mit einem guten Testergebnis ist für Online-Händler besonders vielversprechend. Denn kaum etwas ist für einen zögernden Kaufinteressenten überzeugender als das positive Testergebnis eines vertrauenswürdigen Produkttesters. Doch Vorsicht: Wer mit Testergebnissen werben will, muss bestimmte Informationspflichten erfüllen, damit der Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen kann. Eine Verlinkung des Testergebnisses ist jedoch nicht erforderlich, wie der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt hat.

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Überblick: Informationspflichten für Übersichtsseiten mit Warenkorbfunktion

Warenkorbfunktionen direkt auf Produktübersichtsseiten sollen das Einkaufserlebnis verbessern und Conversion-Abbrüche wegen anderenfalls notwendiger Weiterleitungen auf Detailseiten verhindern. Rechtlich unterscheiden sich Übersichtsseiten mit Warenkorbfunktion jedoch von herkömmlichen Kategorieseiten und können so diverse Informationspflichten auslösen. Welche allgemeinen und für bestimmte Produktgruppen besonderen Pflichthinweise auf derlei Seiten verbindlich sind, hat die IT-Recht Kanzlei in diesem Überblick zusammengetragen.

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Rechnungen, Lieferscheine & Co: Aufbewahrungspflichten im Online-Handel

Wenn sich im Büro wieder kistenweise alte Rechnungen stapeln, wird es Zeit für einen ausführlichen Frühjahrsputz. Doch welche Unterlagen müssen Shop-Betreiber wie lange aufbewahren und was darf in den Müll? Welche Aufbewahrungspflichten Online-Händler zu beachten haben, erfahren Sie in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Abmahngefahr Variantenartikel bei eBay: Grundpreis kann nicht dargestellt werden!?

Verstöße gegen die Grundpreisangabe auf eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Verkäufer. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Schlecht ist hierbei nur, dass eine Grundpreisangabe auf der Plattform eBay für sog. Variantenartikel (wohl) nicht möglich ist! Lesen Sie mehr zur Problematik und handeln Sie schnell, wenn Sie grundpreispflichtige Artikel auf eBay in einer Variantenansicht präsentieren.

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Neuer Gesetzesentwurf: Entgelte für alle gängigen Zahlungsmittel ab 2018 sollen unzulässig sein

Am 25.11.2015 wurde auf europäischer Ebene die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (2015/2366/EU) erlassen. Jüngst hat die Bundesregierung einen korrespondierenden Umsetzungsentwurf vorgelegt, der die wesentlichen Regelungsinhalte zum 13.01.2018 in das deutsche Recht übertragen soll. Zwar werden mit den neuen Vorschriften vor allem Zahlungsdiensteanbieter adressiert. Allerdings ist auch ein Paragraf enthalten, der Zusatzentgelte für alle gängigen Zahlungsmittel verbietet und damit Zahlungsabwicklungen im Online-Handel von Grund auf revolutionieren wird. Mehr zum aktuellen Entwurf und seinen Auswirkungen lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Zuständige Streitschlichtungsstelle für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland, der Waren in Frankreich vertreibt

Die IT-Recht Kanzlei hat in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag zur Frage der Geltung der französischen Vorschriften zur Streitbeilegung Stellung genommen. Dabei ging es auch um die Informationspflicht des Online-Händlers mit Sitz in Deutschland, über welche Streitschlichtungsstelle er seine französischen Kunden informieren muss, wenn der Händler französischem Recht unterworfen ist. Das europäische Verbraucherzentrum Frankreich (Centre Européen des Consommateurs France) hat auf Anfrage der IT- Recht Kanzlei jetzt geantwortet und dabei auch zur Auslegung des französischen Streitbeilegungsrechts bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Stellung genommen.

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Was muss in eine elektronische Bestellbestätigung?

Immer wieder erhalten Verbraucher nach ihren Bestellungen in Webshops elektronische Bestellbestätigungen, deren Inhalt verwundert: Nicht selten kann – oder muss man sogar! – deren Inhalt so verstehen, dass der Händler mit der Bestellbestätigung bereits die Annahme der Bestellung, also den Vertragsschluss erklärt. In den allermeisten Fällen dürfte das jedoch nicht im Interesse des Händlers sein, insbesondere wenn er seine Liefermöglichkeiten noch nicht geprüft hat. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in einem Beitrag, was Händler in eine elektronische Bestellbestätigung aufnehmen sollten, und was eher nicht.

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Verpackungslizenzierung – Rechte und Pflichten im Onlinehandel

Onlinehändler liefern einen Großteil ihrer Produkte in Verpackungen an den privaten oder gewerblichen Endverbraucher. Damit sind sie in Deutschland gemäß Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials sicherzustellen. Diese so genannte Lizenzierungsplicht gilt auch für Produktverpackungen, die aus dem Ausland importiert und in Deutschland in Verkehr gebracht werden.

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activate – by Reclay kooperiert mit IT-Recht-Kanzlei - Schnelle und einfache Verpackungslizenzierung für Händler

Jeder, der in Deutschland Verpackungen herstellt oder in Verkehr bringt, muss gemäß Verpackungsverordnung für die Rücknahme und Verwertung des Verpackungsmaterials Sorge tragen. Insbesondere für Onlinehändler mit geringeren Verpackungsmengen war diese sogenannte Verpackungslizenzierung bislang meistens sehr zeitaufwendig und kompliziert. Hier schafft das Online-Portal activate – by Reclay Abhilfe. activate bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, um in nur wenigen Schritten allen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

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FAQ zu Pflichtinformationen nach Entstehen einer Streitigkeit - § 37 VSBG

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Seit dem 01.02.2017 gilt in Deutschland eine neue Informationspflicht für Unternehmer, die mit Verbrauchern Verträge abschließen. Nach dem neuen § 37 VSBG hat der Unternehmer den Verbraucher u. a. auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. In diesem Zusammenhang haben uns in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen von Mandanten erreicht. Wir haben dies zum Anlass genommen einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) rund um dieses Thema zu erstellen.

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Neue Informationspflichten ab dem 01.02.2017 für AGB und Impressum

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt allen Online-Händler, die mit Verbrauchern (B2C) Geschäfte tätigen, ab dem 01.02.2017 in den AGB sowie dem Impressum darüber zu informieren, ob an einer alternativen Streitbeilegung teilgenommen wird oder eben nicht. Lesen Sie hierzu die aktuelle Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.

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Mustergültig: Impressumsvorlagen in 11 Sprachen

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Das braucht nun wirklich jeder Online-Händler - ein abmahnsicheres Impressum. Und das ist je nach Rechtsform gar nicht so leicht zu erstellen - zumal mittlerweile auch die diversen Informationen zur Onlinestreitschlichtung dort zu verorten sind. Wir stellen unseren Mandanten Impressum-Mustervorlagen für die gängigsten Rechtsformen zur Verfügung, selbstverständlich auch mit den Infos zur Streitschlichtung in jeweiliger Landessprache. Und das nicht nur auf Deutsch, sondern übersetzt in insgesamt 11 verschiedenen EU-Sprachen. Für einen rechtssicheren eu-weiten Handel.

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B2B-Shops: Handlungsanleitung zur wirksamen Beschränkung des Erwerberkreises

Online-Händler, die ihre Produkte ausschließlich im B2B-Bereich vermarkten, haben gegenüber B2C-Händlern zahlreiche Vorteile. So müssen sie unter anderem weder eine Widerrufsbelehrung für ihre Kunden bereithalten noch bei der Preisgestaltung die komplizierten Regelungen der Preisangabenverordnung beachten. Die Rechtsprechung stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beschränkung des Erwerberkreises. Daher sollte ein B2B-Händler bei der Gestaltung seines Online-Shops einige rechtliche Besonderheiten beachten. Eine unsaubere Umsetzung der Rechtsprechungs-Anforderungen kann zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Problematik und zeigt Ihnen, wie Sie eine rechtssichere Beschränkung des Erwerberkreises erreichen können.

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Keep it simple – unsere Rechtstexte in Sachen Streitbeilegungsverfahren

Gut Ding will Weile haben: Die IT-Recht Kanzlei hat nun nach intensiver Vorbereitung einen Weg gefunden, ihren Mandanten eine unkomplizierte Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen. Der Anspruch ist, die neue Rechtslage allen Mandanten einfach verständlich zu machen, es übersichtlich zu halten und auf gar keinen Fall weiter zu verkomplizieren. Sprich: Mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei kann es auch nach dem 01.02.2017 einfach und munter weitergehen - und das EU-weit.

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Eine Geschichte voller Missverständnisse: Metatags und Markenrecht

Meta-Tags können als Herkunftscode einer Seite eingefügt werden. Erstellt ein Onlinehändler eine Seite, die von Suchmaschinen gesehen werden kann und setzt optimale Herkunftscodes und relevante Meta-Tags ein, wird er aller Voraussicht seine Konkurrenz, die ihre Website nicht optimiert hat, schnell im Schatten stehen lassen. Vorsicht ist aber geboten, wenn Meta-Tags illegal eingesetzt werden. Dass die Verwendung einer fremden Marke im nicht sofort sichtbaren Teil einer Webseite (also im Quelltext) in der Regel eine markenmäßige Verwendung darstellt, hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.02.2010 (Az.: I ZR 51/08) bereits unter Verweis auf seine bisherige Rechtsprechung wiederholt klar gestellt.

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Französische alternative Streitbeilegung – Geltung für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland bei Vertrieb von Waren nach Frankreich

Die neuen europäischen Regeln zur alternativen Streitbeilegung bürden dem Online-Händler neue Pflichten auf. Die entsprechende Richtlinie ist mittlerweile durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Regeln der französischen Streitbeilegung weichen allerdings in einem wichtigen Punkt von den entsprechenden deutschen Bestimmungen ab. Nach deutschem Recht ist die Teilnahme an Streitverfahren grundsätzlich freiwillig. Der Online-Händler muss den Verbraucher nur dann auf alternative Streitbeilegungsverfahren hinweisen, wenn er zur Teilnahme an solchen Verfahren verpflichtet ist oder hierzu bereit ist. Die französischen Bestimmungen verpflichten den Online-Händler in jedem Fall zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.

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