Artikel zum Thema „Mondpreis“

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Verstoß bei Preisgegenüberstellung: Angabe des 30-Tage-Bestpreises fehlt

Eine Abmahnung rügt die irreführende Werbung mit unzulässigen Streichpreisen. Was war Anlass für die Abmahnung und was können Sie bei der Werbung mit Streichpreisen besser machen?

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Darf ein Hersteller mit selbst unterschrittener UVP werben?

Ein Hersteller handelt laut OLG Frankfurt irreführend, wenn dieser eine überhöhte unverbindliche Preisempfehlung (UVP) bewirbt, die er selbst aber dauerhaft unterschreitet.

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Temu als Marktplatz: Keine gute Wahl für deutsche Händler?

Temu dürfte das Hassobjekt der Online-Händlerschaft schlechthin sein. Billigstware aus China, die in der EU oft gar nicht verkehrsfähig ist, dubiose Werbeversprechen und Preise, bei denen kaum einer mitgehen kann, der sich an Recht und Gesetz hält. Kürzlich hat Temu angekündigt, auch deutschen Händlern einen Verkauf über seinen Marktplatz zu ermöglichen.

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Vorsicht Abmahnung: Unzulässige Werbung mit Streichpreisen

Streichpreise sind Kundenmagnet und Kauflustkatalysator - sowie Abmahnfalle. Mit günstigen Angeboten in Form von Preisgegenüberstellungen gehen nicht nur kaufreudige Kunden, sondern auch wettbewerbsrechtliche Risiken aufgrund einer möglichen Täuschungseignung einher. Anhand einer aktuellen Abmahnung zeigen wir Ihnen, was Sie bei der Werbung mit Streichpreisen beachten müssen.

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OLG Hamburg: Kennzeichnungspflicht für 30-Tage-Bestpreis?

Bei Preisgegenüberstellungen ist der 30-Tage-Bestpreis anzugeben. Doch muss dieser gesondert gekennzeichnet werden? Dazu hat das OLG Hamburg entschieden.

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OLG Köln zur irreführenden Werbung mit einer nicht ernsthaft verlangten UVP

In der Werbung mit einer Preisersparnis beim Kauf von Waren wird häufig die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers herangezogen. Diese muss allerdings ernst gemeint sein und den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen.

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„Knüllerpreis“ – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Wir haben über 30 Preisschlagwörter zusammengetragen und schätzen das Abmahnrisiko ein.

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Werbung mit Streichpreisen - was Online-Händler wissen müssen!

Die Werbung mit Streichpreisen (Preisgegenüberstellungen) ist eine effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken und ihre Kauflust zu steigern. Muss ein Online-Händler über beworbene Streichpreise aufklären?

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Änderung Preisangabenverordnung: BMWi veröffentlicht Referentenentwurf

Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich einen Referentenentwurf zur Änderung der Preisangabenverordnung veröffentlicht. Der Entwurf sieht u. a. neue Vorgaben für Preisermäßigungen sowie für die Angabe von Grundpreisen vor.

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LG Bielefeld: Rabattwerbung - wie alt darf der gegenübergestellte Streichpreis sein?

Rabattpreise steigern die Kauflust von Kunden. Bei der Gestaltung der Preise sind jedoch vielfältige Wettbewerbsregelungen zu beachten. Für Online-Händler stellen sich dabei viele Fragen.

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Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG: Überzogene Preisangaben

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG vor, vertreten durch die Kanzlei Schleinkofer. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf überzogener Preisangaben. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG in unserem Beitrag.

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Werbung mit Streichpreisen – was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Preisgegenüberstellungen sind gerade im Online-Handel ein beliebtes Mittel, um die eigenen Preise besonders attraktiv erscheinen zu lassen. Dabei wird der eigene Preis dadurch hervorgehoben, dass er einem anderen, höheren Preis gegenübergestellt wird, der zur Verdeutlichung des Preisvergleichs durchgestrichen ist. Bei den angesprochenen Personen soll damit der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein besonders günstiges Angebot handelt. Doch ist bei einer solchen Preiswerbung auch aus Sicht des Werbenden Vorsicht geboten. Denn nicht immer ist diese Form der Werbung zulässig. Daher möchten wir die rechtlichen Besonderheiten bei dieser Form der Werbung etwas genauer beleuchten.

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OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit einer nicht vom Lieferanten oder Hersteller unverbindlichen Preisempfehlung ist irreführend

Um Kunden den eigenen Preis schmackhaft zu machen, bietet es sich an diesen mit der höheren unverbindlichen Preisempfehlung des Lieferanten oder des Herstellers zu vergleichen. Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn der vermeidlich fremde Preis vorher selbst von dem werbenden Händler festgelegt wurde. Dies stellt nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. eine irreführende Werbung gem. § 5 UWG dar (Urteil v. 03.03.2016, 6 U 94/14).

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LG Köln: Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung (UVP) für Eigenmarken im Alleinvertrieb ist unzulässig

Das Landgericht Köln hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 13.01.2016, Az.: 84 O 174/ 15 - noch nicht rechtskräftig) das Werben mit einer eigenen UVP für Eigenmarken im Alleinvertrieb unzulässig ist. Das Gericht führte hierbei aus, dass eine Preisvergleichswerbung, wie im vorliegenden Fall eine Werbung mit einer UVP, immer einen ernsthaft kalkulierten Preis voraussetze sowie eine Mehrheit von Empfehlungsempfängern für die UVP und nicht nur einen Exklusivvertreiber. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.

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OLG Stuttgart sieht keine Irreführung: Entspannung bei Werbung mit Streichpreis ohne nähere Erläuterung

Die Werbung mit einem dem aktuellen Preis gegenübergestellten, durchgestrichenen höheren Preis verfehlt auch in den Zeiten des Ecommerce ihre Wirkung nicht. So sieht der Verbraucher doch auf den ersten Blick, welchen Betrag er (vermeintlich) einspart. Das animiert zum Kauf. Das OLG Stuttgart sorgt nun für eine Entspannung bei den Zulässigkeitsanforderungen.

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„Statt-Preis“, UVP und Co. : die Zulässigkeitsfragen bei Preisgegenüberstellungen nach dem Wettbewerbsrecht

Die Preisgegenüberstellung als Unterform der Preiswerbung ist die wohl effektivste Verkaufsförderungsmaßnahme, um durch die Suggestion eines besonders kostengünstigen Angebots und die unmittelbare Ausweisung eines Preisvorteils den eigenen Absatz zu steigern und Kunden längerfristig zu binden Dieser Beitrag befasst sich mit den Grundsätzen der zulässigen Preisgegenüberstellungen im Lichte der Rechtsprechung und versucht, durch eine differenzierte Würdigung der möglichen Konstellationen einen umfangreichen rechtlichen Gesamtüberblick zu gewähren.

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LG München I: Pflicht zur Erläuterung bei Preisgegenüberstellung mit durchgestrichenem Preis

Das LG München I bestätigte am 11.09.2012 in der Rechtssache Az.: 1 HK O 13361/12, dass bei einer Preisgegenüberstellung aus dem entsprechenden Angebot hervorzugehen habe, worauf sich die ursprüngliche Preisangabe beziehe. Es verdeutlichte weiterhin, dass sich für die angesprochenen Verkehrskreise aus der bloßen Gegenüberstellung von Preisen das Wesen des Ursprungspreises als Eigenpreis nicht erschließe.

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FAQ: Satte Rabatte – Wie werbe ich richtig mit Preisnachlässen?

Werbung mit Preisnachlässen ist eine sehr effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken. Aus der hohen Attraktivität dieser Rabatte für den Kunden folgt allerdings eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr seitens den Werber, die oft strenge Voraussetzungen an die Inanspruchnahme des Preisvorteils stellen, ohne diese dem Kunden immer ausreichend kenntlich zu machen. Die folgenden FAQ sollen einen Überblick über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Werbung mit Preisnachlässen bieten.

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E-Commerce in der Schweiz: Richtig Werben mit Preisen und Preisnachlässen

Wer im Onlinehandel auch die Schweiz als Absatzmarkt für sich gewinnen möchte, wird dort natürlich auch Werbung für seinen Webshop betreiben. Hier gelten jedoch gerade nicht die europäischen Normen, da die Schweiz nach wie vor kein EU-Mitglied ist – dementsprechend ist die Rechtslage zum Wettbewerb zwar ähnlich, aber nicht gleich. Und wer mit günstigen Preisen und Preisnachlässen wirbt, sollte sich vorher mit ein paar Regelungen aus der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) vertraut machen.

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Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Wer kennt dies nicht? Jeden Tag angeln wir neue Prospekte aus dem Briefkasten und werden dort mit unzähligen Rabattaktionen konfrontiert. Gleiches gilt auch auf den unbegrenzten Shop-Seiten im Internet. Viele Händler bewerben Waren mit Hilfe von durchgestrichenen Preisen, da diese Art der Werbung dem Verbraucher durch den direkten Zahlenvergleich ein besonders günstiges Angebot suggeriert. Wegen der herausragenden Bedeutung des Preises für die Kaufentscheidung ist jedoch wirksamer Schutz vor irreführenden Preisangaben zwingend notwendig.

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