Leserkommentar zum Artikel

Information zur OS-Plattform bei Amazon.de – Fehlurteil des LG Dresden: bitte keine falschen Hoffnungen!

Die fehlende Information über die sog. „OS-Plattform“ zur Online-Streitbeilegung hat sich leider zu einem Abmahnklassiker entwickelt. Jetzt sorgt eine Entscheidung des LG Dresden für Wirbel, nach der einen Händler auf dem Marktplatz von Amazon.de diese Pflicht angeblich gar nicht treffen soll. Ist dem wirklich so? Wir klären auf!

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Nicht sooo falsch

Beitrag von Quirin
19.10.2016, 09:52 Uhr

Man kann auf kaum einem Marktplatz einen "Link" oder eine "Verlinkung" im technischen Sinne einfügen. Allerhöchstens den Hinweis mit der ausgeschriebenen URL zur ODR-Plattform. Diese muss der User entsprechend kopieren und manuell in die Adresszeite des Browsers einfügen.

Rein technisch gesehen haben die Dresdner Recht. Hierfür muss der Plattformbetreiber sorgen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Amazon von Maurice, 17.10.2016, 19:45 Uhr

    Und dabei kann man im Händlerportal von Amazon genau die Hinweise auf die OS-Plattform im Impressum bzw. der Händlerseite einfach automatisiert einblenden lassen. Es gibt auf der Konfigurationsseite für die Händler-Webseite ein Häkchen was man setzen kann um genau die benötigten Daten zur... » Weiterlesen

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