Möglichkeit zur eigenständigen Aktualitätskontrolle der Widerrufsbelehrung auf eBay
Zum 13.06.2014 wurde das Widerrufsrecht im Fernabsatz ohne Übergangsfrist reformiert und sieht für Händler seitdem die Verwendung einer neuen Widerrufsbelehrung vor. Gerade im Bereich des Online-Handels jedoch haben viele Unternehmer die Änderungen noch nicht oder nicht ausreichend umgesetzt und verwenden demnach unzulässige Rechtstexte, die zunehmend abgemahnt werden. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei ein Verfahren für Händler zur Kontrolle der Verwendung rechtskonformer Widerrufsbelehrungen auf eBay vor.
Super Praxistipp!
Beitrag von Funkelkram.de
23.03.2015, 14:50 Uhr
Muss meinem Vorredner hier vehement widersprechen! Wer z. B. mit Afterbuy arbeitet muss bei geänderten Widerrufsbelehrungen seine Artikel mit Ebay synchronisieren, um auf die neue WBL umzustellen. Gerade hier hakt es leider immer wieder wegen Systemüberlastung, Übertragungsfehlern oder weil eine Synchronisation aus diversen Gründen laut Ebay nicht mehr möglich ist. Es bleibt immer eine Unsicherheit, ob man alles richtig gemacht hat, gerade, wenn man wie wir 2800 Artikel gelistet hat. Da halfen bisher nur Stichproben. Natürlich bekommen wir bei der Prüfung nach diesem Vorschlag hier auch noch ein paar alte, beendete Angebote angezeigt, aber wir konnten auf diesem Wege sicherstellen, dass wir tatsächlich alle Angebote richtig synchronisiert hatten. Vielen Dank für diesen wieder einmal sehr praxisnahen Beitrag. Gerade Juristen fehlt oft der Sinn fürs Praktische. Herr Salevsky tut sich hier erneut sehr positiv hervor, weiter so!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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irrelevanter Hinweis von Johannes Liessel, 22.08.2014, 23:18 Uhr
Dieser Hinweis zur Überprüfung veralteter Rechtstexte ist doch absolut irrelevant. Da es sich ja gerade um Artiekl handelt, die schon vor längerer Zeit bei EBAY eingestellt wurden und daher zum 13. Juni überarbeitet werden mußten, zieht Google hier auf jeden Fall die alten Daten aus dem... » Weiterlesen
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