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Leserkommentar zum Artikel

Möglichkeit zur eigenständigen Aktualitätskontrolle der Widerrufsbelehrung auf eBay

Zum 13.06.2014 wurde das Widerrufsrecht im Fernabsatz ohne Übergangsfrist reformiert und sieht für Händler seitdem die Verwendung einer neuen Widerrufsbelehrung vor. Gerade im Bereich des Online-Handels jedoch haben viele Unternehmer die Änderungen noch nicht oder nicht ausreichend umgesetzt und verwenden demnach unzulässige Rechtstexte, die zunehmend abgemahnt werden. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei ein Verfahren für Händler zur Kontrolle der Verwendung rechtskonformer Widerrufsbelehrungen auf eBay vor.

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irrelevanter Hinweis

Beitrag von Johannes Liessel
22.08.2014, 23:18 Uhr

Dieser Hinweis zur Überprüfung veralteter Rechtstexte ist doch absolut irrelevant. Da es sich ja gerade um Artiekl handelt, die schon vor längerer Zeit bei EBAY eingestellt wurden und daher zum 13. Juni überarbeitet werden mußten, zieht Google hier auf jeden Fall die alten Daten aus dem Cache-Speicher. Hier kann also weder ein potentieller Abmahner noch ein bemühter Verkäufer irgendwelche sinnvollen Daten gewinnen. Diesen "Hinweis" hätten Sie sich getrost sparen können.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Super Praxistipp! von Funkelkram.de, 23.03.2015, 14:50 Uhr

    Muss meinem Vorredner hier vehement widersprechen! Wer z. B. mit Afterbuy arbeitet muss bei geänderten Widerrufsbelehrungen seine Artikel mit Ebay synchronisieren, um auf die neue WBL umzustellen. Gerade hier hakt es leider immer wieder wegen Systemüberlastung, Übertragungsfehlern oder weil eine... » Weiterlesen

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