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Leserkommentar zum Artikel

LG Hagen zum Bolzenbruch: Keine Haftung des Versandhändlers für mangelhaftes Kfz-Ersatzteil

Ein Versandhändler ist nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hagen grundsätzlich nicht für Mängel an einem Kfz-Ersatzteil verantwortlich, die er weder erkennen konnte noch musste. Schadensersatzforderungen des Verbrauchers, der durch das mangelhafte Teil einen Folgeschaden am Fahrzeug erlitten hat, können in diesem Fall nicht an den Händler gerichtet werden (vgl. aktuell LG Hagen, Urt. v. 24.08.2012, Az. 2 O 61/12).

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Produkthaftung

Beitrag von Werner
20.03.2013, 13:04 Uhr

Ich kann die Meinung von Heinrich Engels nicht teilen, dass es ein Begrenzung der Schadenssumme gibt. Das kann ich aus dem Produkthaftungsgesetz nicht herauslesen.

Danach ist nur ein Selbstbehalt von 500 € bei Schäden an anderen Dingen als dem verursachenden Teil vorgesehen. Diesen Anspruch hat man bis 10 Jahre nach in Verkehrbringung bzw. bis 3 Jahre nachdem der Schaden aufgetreten ist.

Haftbar ist der Hersteller, ist dieser im Ausland der Importeur, bei Grauimporten im Notfall der Verkäufer.

Diese Haftung hat auch nichts mit der Gewährleistung zu tun. Ich der Bolzen innerhalb der Gewährleistung gebrochen muss der Verkäufer eine Garantieleistung am Bolzen erbringen. Danach entfällt das.

Was ich nicht verstehe ist, dass es überhaupt zu einem Prozess gekommen ist. Als Verkäufer sollte ich mich in der Materie auskennen und den Kunden an den Importeur verweisen. Falls es diesen nicht gibt, dann hat das Gericht mal wieder so entschieden, wie das meistens passiert, nämlich falsch.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

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    Ich möchte meinem Vorredner beipflichten. Schließlich hat der Gesetzgeber die "Importeurshaftung" eingeführt. Wenn nun der Versandhändler seine Waren direkt aus dem EU Ausland bezieht muß er auch haften gegenüber dem Verbraucher. Falls er die Waren von einem in der EU ansässigen Importeur bezieht... » Weiterlesen

  • Gewährleistung? von Klaus Kirchgatterer, 21.02.2013, 07:45 Uhr

    ich müßte also zB den koreanischen Hersteller verklagen, der nichtmal mein direkter Geschäftspartner ist? Das scheint mir doch praktisch unmöglich, auch nicht zumutbar zu sein! Da kaum ein Verkäufer seine Waren selbst herstellt, ist damit die Gewährleistungspflicht aufgehoben....

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