LG Hagen zum Bolzenbruch: Keine Haftung des Versandhändlers für mangelhaftes Kfz-Ersatzteil
Ein Versandhändler ist nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hagen grundsätzlich nicht für Mängel an einem Kfz-Ersatzteil verantwortlich, die er weder erkennen konnte noch musste. Schadensersatzforderungen des Verbrauchers, der durch das mangelhafte Teil einen Folgeschaden am Fahrzeug erlitten hat, können in diesem Fall nicht an den Händler gerichtet werden (vgl. aktuell LG Hagen, Urt. v. 24.08.2012, Az. 2 O 61/12).
Gewährleistung / Sachmängelhaftung oder immer nur Produkthaftung (nach ProdHaftG mit einer Selbstbeiligung)
Beitrag von Hans Schlau
02.04.2014, 16:40 Uhr
Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Wofür brauchen wir eine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zwischen Endverbraucher und Verkäufer für neu hergestellte Sachen (wenn der Verkäufer / wie in den überwiegenden Fällen nicht der Hersteller der Sache ist). Nach diesem Urteil kann sich jetzt jeder Verkäufer darauf berufen (bei Materialfehlern) seine Pflicht nicht verletzt zu haben. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Der Gesetzgeber kann somit die Paragraphen 433, 434, 437, 439, 476, 478 und 479 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch streichen und weiterhin gegen die Eu-Richtlinie 1999/44/EG verstossen. Somit reden wir nur noch vom Produkthaftungsgesetzt - ProdHaftG (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte) zwischen Endverbraucher und Hersteller (mit einer Selbstbeteiligung bei Sachschäden von 500,--€). !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Produkthaftung
Beitrag von Werner
20.03.2013, 13:04 Uhr
Ich kann die Meinung von Heinrich Engels nicht teilen, dass es ein Begrenzung der Schadenssumme gibt. Das kann ich aus dem Produkthaftungsgesetz nicht herauslesen.
Danach ist nur ein Selbstbehalt von 500 € bei Schäden an anderen Dingen als dem verursachenden Teil vorgesehen. Diesen Anspruch hat man bis 10 Jahre nach in Verkehrbringung bzw. bis 3 Jahre nachdem der Schaden aufgetreten ist.
Haftbar ist der Hersteller, ist dieser im Ausland der Importeur, bei Grauimporten im Notfall der Verkäufer.
Diese Haftung hat auch nichts mit der Gewährleistung zu tun. Ich der Bolzen innerhalb der Gewährleistung gebrochen muss der Verkäufer eine Garantieleistung am Bolzen erbringen. Danach entfällt das.
Was ich nicht verstehe ist, dass es überhaupt zu einem Prozess gekommen ist. Als Verkäufer sollte ich mich in der Materie auskennen und den Kunden an den Importeur verweisen. Falls es diesen nicht gibt, dann hat das Gericht mal wieder so entschieden, wie das meistens passiert, nämlich falsch.
Importeurshaftung
Beitrag von Heinrich Engels
21.02.2013, 09:02 Uhr
Ich möchte meinem Vorredner beipflichten. Schließlich hat der Gesetzgeber die "Importeurshaftung" eingeführt. Wenn nun der Versandhändler seine Waren direkt aus dem EU Ausland bezieht muß er auch haften gegenüber dem Verbraucher. Falls er die Waren von einem in der EU ansässigen Importeur bezieht muß dieser haften. Da aber der Onlineverkäufer Vetragspartner des Endverbrauchers ist muß er den Schaden zunächst regulieren, hat dann aber direkt den Unternehmerdurchgriff zum Vorlieferanten. Kann oder will dieser nicht zahlen, so gehören diese Folgen zum Berufsrisiko des Onlinehändlers (oder auch örtlich ansässigen Händlers). Ich glaube nicht das die Entscheidung des Gerichts Bestand hat, denn die Haftung hängt nicht davon ab ob jemand den Schaden erkennen konnte sondern ergibt sich aus der Sachmangelhaftung. Eine andere Frage ist die dann zu regulierende Höhe des Schadens, die m.E. die Gerichte langjährig mit dem 2,5fachen Betrag des Handelswertes der verkauften sache eingegrenzt haben. Die ist in dem beschriebenen Fall sicherlich deutlich weniger als der am Motor entstandene Schaden, und für diesen darüber hinausgehenden Betrag (!) macht das zitierte Urteil Sinn.
Gewährleistung?
Beitrag von Klaus Kirchgatterer
21.02.2013, 07:45 Uhr
ich müßte also zB den koreanischen Hersteller verklagen, der nichtmal mein direkter Geschäftspartner ist? Das scheint mir doch praktisch unmöglich, auch nicht zumutbar zu sein! Da kaum ein Verkäufer seine Waren selbst herstellt, ist damit die Gewährleistungspflicht aufgehoben....
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