Leserkommentar zum Artikel

LG Hagen zum Bolzenbruch: Keine Haftung des Versandhändlers für mangelhaftes Kfz-Ersatzteil

Ein Versandhändler ist nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hagen grundsätzlich nicht für Mängel an einem Kfz-Ersatzteil verantwortlich, die er weder erkennen konnte noch musste. Schadensersatzforderungen des Verbrauchers, der durch das mangelhafte Teil einen Folgeschaden am Fahrzeug erlitten hat, können in diesem Fall nicht an den Händler gerichtet werden (vgl. aktuell LG Hagen, Urt. v. 24.08.2012, Az. 2 O 61/12).

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Importeurshaftung

Beitrag von Heinrich Engels
21.02.2013, 09:02 Uhr

Ich möchte meinem Vorredner beipflichten. Schließlich hat der Gesetzgeber die "Importeurshaftung" eingeführt. Wenn nun der Versandhändler seine Waren direkt aus dem EU Ausland bezieht muß er auch haften gegenüber dem Verbraucher. Falls er die Waren von einem in der EU ansässigen Importeur bezieht muß dieser haften. Da aber der Onlineverkäufer Vetragspartner des Endverbrauchers ist muß er den Schaden zunächst regulieren, hat dann aber direkt den Unternehmerdurchgriff zum Vorlieferanten. Kann oder will dieser nicht zahlen, so gehören diese Folgen zum Berufsrisiko des Onlinehändlers (oder auch örtlich ansässigen Händlers). Ich glaube nicht das die Entscheidung des Gerichts Bestand hat, denn die Haftung hängt nicht davon ab ob jemand den Schaden erkennen konnte sondern ergibt sich aus der Sachmangelhaftung. Eine andere Frage ist die dann zu regulierende Höhe des Schadens, die m.E. die Gerichte langjährig mit dem 2,5fachen Betrag des Handelswertes der verkauften sache eingegrenzt haben. Die ist in dem beschriebenen Fall sicherlich deutlich weniger als der am Motor entstandene Schaden, und für diesen darüber hinausgehenden Betrag (!) macht das zitierte Urteil Sinn.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Gewährleistung / Sachmängelhaftung oder immer nur Produkthaftung (nach ProdHaftG mit einer Selbstbeiligung) von Hans Schlau, 02.04.2014, 16:40 Uhr

    Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Wofür brauchen wir eine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zwischen Endverbraucher und Verkäufer für neu hergestellte Sachen (wenn der Verkäufer / wie in den überwiegenden Fällen nicht der Hersteller der Sache ist). Nach diesem Urteil kann sich jetzt jeder... » Weiterlesen

  • Produkthaftung von Werner, 20.03.2013, 13:04 Uhr

    Ich kann die Meinung von Heinrich Engels nicht teilen, dass es ein Begrenzung der Schadenssumme gibt. Das kann ich aus dem Produkthaftungsgesetz nicht herauslesen. Danach ist nur ein Selbstbehalt von 500 € bei Schäden an anderen Dingen als dem verursachenden Teil vorgesehen. Diesen Anspruch hat... » Weiterlesen

  • Gewährleistung? von Klaus Kirchgatterer, 21.02.2013, 07:45 Uhr

    ich müßte also zB den koreanischen Hersteller verklagen, der nichtmal mein direkter Geschäftspartner ist? Das scheint mir doch praktisch unmöglich, auch nicht zumutbar zu sein! Da kaum ein Verkäufer seine Waren selbst herstellt, ist damit die Gewährleistungspflicht aufgehoben....

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