Leserkommentar zum Artikel

OLG Brandenburg: Bei Vereinbarung der Rücksendekosten für den Fall des Widerrufs regelmäßig das Wort „regelmäßige“ verwenden!

Das OLG Brandenburg hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 22.02.2011, Az. 6 U 80/10) über die Klausel „Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn (…)“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befinden und erklärt die vorstehende Klausel für unzulässig, da sich diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung beschränke.

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Klärender Hinweis (@Rolf Maurer)

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
12.04.2011, 17:10 Uhr

Sehr geehrter Herr Maurer,

haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Artikel! Ich darf Ihnen kurz mitteilen, dass sich die Ausführungen des OLG Brandenburg nicht auf die Widerrufsbelehrung, sondern eine AGB-Klausel bezogen.

Das Gericht ist der Ansicht, dass der Verwender der jeweiligen Widerufsbelehrung verpflichtet ist, in der korrespondierenden AGB-Klausel das Wort "regelmäßige" aufzunehmen. Nicht hingegen verlangte das Gericht die Widerrufsbelehrung eigenmächtig abzuändern. Hierzu des Gericht wörtlich:

"(...) Nach dem Muster der Widerrufsbelehrung - welches der Verfügungsbeklagte ohne Änderungen auch verwendet - reicht es folglich aus, den Verbraucher dahin zu belehren, dass er „die Kosten der Rücksendung“ zu tragen hat. Dennoch ist für die vertragliche Vereinbarung, welche die Grundlage für Kostenabwälzung abgibt, ein Inhalt zu verlangen, der sich auf die nach dem Gesetz abwälzbaren „regelmäßigen Kosten der Rücksendung“ beschränkt. (...)"

Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen auch in Zukunft viel Vergnügen bei der Lektüre unserer Beiträge!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Das wäre wohl ein riesen Fehler??? von Rolf Maurer, 12.04.2011, 16:58 Uhr

    Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich meine, die Änderung der Widerrufsbelehrung darf auf keinen Fall erfolgen, wenn es sich um die Standard-Widerrufsbelehrung handelt. Denn die Formulierungen haben ja Gesetzkraft und können nicht abgemahnt werden. Wenn jetztt jemand seine Klausel abändert, dann... » Weiterlesen

  • Musterwiderrufsbelehrung von Wolfgang Sturm, 01.04.2011, 09:04 Uhr

    Vielleicht sollte der Gesetzgeber dann seine Musterwiderrufsbelehrung überarbeiten, schließlich wurde sie extra in den Rang eines formellen Gesetzes erhoben, damit die Händler sich daran halten können.

  • Nur in AGB von Michael, 13.03.2011, 13:07 Uhr

    Hallo, muss das regelmäßig dann auch in die Widerrufsbelehrung rein? Was mache ich, wenn ich bewusst keine AGBs verwende?

  • gesetzmäßig unregelmäßig? von Zemet Socke, 06.03.2011, 01:53 Uhr

    Irgendwie scheint mir das Urteil auf einen Vorfall abzuzielen, der vor dem 11. Juni 2010 gelegen haben dürfte. Denn folgt man diesem Urteil tatsächlich stellt sich das Problem, dass die Widerrufsbelehrung und die AGB dann nicht mehr übereinstimmen. Der Mustertext aus Anlage 1 zu Artikel 246... » Weiterlesen

  • Re.Regelmäßige Kosten der Rücksendung von der tägliche Besucher dieser Seite, 05.03.2011, 18:32 Uhr

    @ Jürgen R. der Begriff die regelmäßigen Kosten sind so zu verstehen, das man den Kunden für ein Paket zb. nur 6,90 berechnen darf. Und nicht 12,00 Euro. " Allerdings dürfen dem Verbraucher nicht irgendwelche Rücksendekosten auferlegt werden, sondern nach dem Gesetzeswortlaut nur die... » Weiterlesen

  • REGELMÄßIGE Kosten von Jürgen R, 05.03.2011, 09:17 Uhr

    Wo ist der Unterschied zwischen "Kosten der Rücksendung" und "regelmäßige Kosten der Rücksendung"? Ein Jurist kennt den Unterschied vielleicht - ich kann nur Raten!

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