Leserkommentar zum Artikel
Kauf: beim Discounter...
Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zu Stande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen insoweit keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts.
Discounter-Kauf
Beitrag von J. Paulus
03.08.2010, 12:34 Uhr
Wer hätte das gedacht? Mittlerweile blickt man als Verbraucher ja oft gar nicht mehr durch. Hätte es dann nciht vorab schon einen Hinweis geben müssen (AGB oder so), dass der Kunde gleich weiß, wer für was zuständig ist. Sonst wird doch alles immer geregelt...
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