Was, wenn Käufer nach Monaten behauptet, Ware sei nicht angekommen?
Im E-Commerce trägt der Händler das Transportrisiko bei Verkäufen an Verbraucher. Viele setzen auf Versand mit Zustellnachweis. Doch was passiert, wenn der Kunde den Erhalt erst lange nach der Lieferung bestreitet?
Also muss jedes Tracking gesichert werden
Beitrag von D. Drescher
28.07.2022, 22:54 Uhr
Ergo muss der Händler jedes Tracking sichern, z. B. als PDF abspeichern. Würde ein solcher Screenshot der Sednunsgverfolgung als gespeichertes PDF vor Gericht standhalten? VG
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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Geschäftsleitung von M. Thomas, 04.08.2022, 13:33 Uhr
Wieder eine Regelung, in der man sich als Händler nur noch an den Kopf fassen kann und den betrügerischen Kunden Tür und Tor geöffnet wird. Wie es scheint, spielt der VERKÄUFERschutz in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle und man bekommt immer mehr den Eindruck, als würden jedem auch noch so... » Weiterlesen
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K von An, 02.08.2022, 15:03 Uhr
Sehr interessant! Welche Fristen gelten für B2B?
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Tür und Tor offen für Betrüger? von Michael, 28.07.2022, 19:07 Uhr
Oha, das ist für uns Händler ein sehr bedenklicher Zustand - da sind ja Tür und Tor offen für Betrüger! Der Gesetzgeber sotte doch um diese Situatuin wissen, warum werden dem Verbraucher da nicht kürzere Fristen, z.b. die besagten 6 Monate gesetzt? Wenn ich etwas bestelle und nach wenigen Tagen... » Weiterlesen
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