Lizenzierungspflicht für gebrauchtes Verpackungsmaterial aus privatem Haushalt?
Viele Händler verkaufen gebrauchte Waren, die sie von Privatpersonen ankaufen und aufbereitet weiterveräußern. Häufig nutzen sie dafür die ursprüngliche Versandverpackung der Privaten. Doch muss dieses Verpackungsmaterial verpackungsrechtlich lizenziert werden?
Keine Doppellizenzierung
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
27.04.2022, 11:12 Uhr
Guten Tag,
danke für Ihre Nachricht.
Entgegen Ihrer Auffassung kommt es zur besagten Doppellizenzierung beim Ankauf von Versandverpackungen aus privaten Haushalten nicht.
Erwerben Privathaushalte Versandverpackungen, sind diese als bloße Rohlinge nicht originär systembeteiligungspflichtig. Verkäufer von Versandrohmaterialien müssen diese also nicht verpackungsrechtlich erfassen. Die Systembeteiligungspflicht entsteht erst, wenn Versandmaterial gewerbsmäßig mit Ware befüllt und sodann auf dem Markt bereitgestellt wird.
In der vorliegenden Konstellation "Ankauf von Versandrohmaterial durch Privaten => Befüllen des Rohmaterials mit Ware und durch Privaten und Versand an Händler => Verwendung der befüllten Versandverpackung durch den Händler für den Weiterverkauf" liegt die erste systembeteiligungspflichtige Verwendung im gewerbsmäßigen Einsatz der befüllten Verpackung durch den Händler und damit im letzten Schritt.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei
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