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Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages: Lizenzierungspflicht für gebrauchtes Verpackungsmaterial aus privatem Haushalt?

Viele Händler führen in ihrem Sortiment Gebrauchtwaren, die sie von Privaten ankaufen und sodann wiederaufbereitet gewerblich anbieten. Um hierbei den Logistikaufwand so gering wie möglich zu halten, wird für den Wiederverkauf nicht selten das Verpackungsmaterial genutzt, das Private für die Einsendung zum Händler verwendet haben. Ob der Händler dieses Material verpackungsrechtlich lizenzieren muss oder nicht, klären wir im folgenden Beitrag.

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Keine Doppellizenzierung

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
27.04.2022, 11:12 Uhr

Guten Tag,

danke für Ihre Nachricht.

Entgegen Ihrer Auffassung kommt es zur besagten Doppellizenzierung beim Ankauf von Versandverpackungen aus privaten Haushalten nicht.

Erwerben Privathaushalte Versandverpackungen, sind diese als bloße Rohlinge nicht originär systembeteiligungspflichtig. Verkäufer von Versandrohmaterialien müssen diese also nicht verpackungsrechtlich erfassen. Die Systembeteiligungspflicht entsteht erst, wenn Versandmaterial gewerbsmäßig mit Ware befüllt und sodann auf dem Markt bereitgestellt wird.

In der vorliegenden Konstellation "Ankauf von Versandrohmaterial durch Privaten => Befüllen des Rohmaterials mit Ware und durch Privaten und Versand an Händler => Verwendung der befüllten Versandverpackung durch den Händler für den Weiterverkauf" liegt die erste systembeteiligungspflichtige Verwendung im gewerbsmäßigen Einsatz der befüllten Verpackung durch den Händler und damit im letzten Schritt.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

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