Leserkommentar zum Artikel

Lizenzierungspflicht für gebrauchtes Verpackungsmaterial aus privatem Haushalt?

Viele Händler verkaufen gebrauchte Waren, die sie von Privatpersonen ankaufen und aufbereitet weiterveräußern. Häufig nutzen sie dafür die ursprüngliche Versandverpackung der Privaten. Doch muss dieses Verpackungsmaterial verpackungsrechtlich lizenziert werden?

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Das halte ich für ein Gerücht

Beitrag von Leser
27.04.2022, 10:35 Uhr

"Anders sieht dies für von Privaten für die Einsendung genutztes Versandverpackungsmaterial aus, wenn es der Händler für den Wiederversand nutzen will. Versandverpackungsmaterial aus privaten Haushalten, das diese für Wareneinsendungen nutzen, ist noch nie gewerbsmäßig mit Ware befüllt in Umlauf gebracht worden, die erste gewerbsmäßige Nutzung nimmt vielmehr der weiterverwendende Händler vor."

Dem MUSS man entgegenhalten, dass der Private das Verpackungsmaterial irgendwo erworben haben muss. Und bei diesem Erwerb hat der Verkäufer der Verpackungen mitsamt des Inhalts ja bereits Lizenzgebühren abgedrückt.

In diesem Fall müsste man dann also 2mal Gebühren für dieselbe Verpackung abdrücken? Halte ich für sehr bedenklich.

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