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Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages: Lizenzierungspflicht für gebrauchtes Verpackungsmaterial aus privatem Haushalt?

Viele Händler führen in ihrem Sortiment Gebrauchtwaren, die sie von Privaten ankaufen und sodann wiederaufbereitet gewerblich anbieten. Um hierbei den Logistikaufwand so gering wie möglich zu halten, wird für den Wiederverkauf nicht selten das Verpackungsmaterial genutzt, das Private für die Einsendung zum Händler verwendet haben. Ob der Händler dieses Material verpackungsrechtlich lizenzieren muss oder nicht, klären wir im folgenden Beitrag.

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Das halte ich für ein Gerücht

Beitrag von Leser
27.04.2022, 10:35 Uhr

"Anders sieht dies für von Privaten für die Einsendung genutztes Versandverpackungsmaterial aus, wenn es der Händler für den Wiederversand nutzen will. Versandverpackungsmaterial aus privaten Haushalten, das diese für Wareneinsendungen nutzen, ist noch nie gewerbsmäßig mit Ware befüllt in Umlauf gebracht worden, die erste gewerbsmäßige Nutzung nimmt vielmehr der weiterverwendende Händler vor."

Dem MUSS man entgegenhalten, dass der Private das Verpackungsmaterial irgendwo erworben haben muss. Und bei diesem Erwerb hat der Verkäufer der Verpackungen mitsamt des Inhalts ja bereits Lizenzgebühren abgedrückt.

In diesem Fall müsste man dann also 2mal Gebühren für dieselbe Verpackung abdrücken? Halte ich für sehr bedenklich.

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