Leserkommentar zum Artikel

Nutzung von Google Webfonts ohne Einwilligung = Schadensersatzanspruch?

Beim Einsatz von Google Webfonts wird die IP-Adresse an Google übermittelt. Das LG München sah darin einen Verstoß gegen das Einwilligungserfordernis - und sprach einem Nutzer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Seitenbetreiber zu.

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Google reCaptcha und Webfonts

Beitrag von Michael B.
07.02.2022, 17:50 Uhr

Hallo, vielen Dank für die wichtigen Informationen. Wir haben unsere Website überprüft und dabei festgestellt, dass die Einbindung von Google reCaptcha (wie z.B. auch bei diesem Formular) auch einen Google Webfont mitbringt, den man nicht unterbinden kann. Was empfehlen Sie in diesem Zusammenhang? Beste Grüße Michael B.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Google reCaptcha von Juli, 14.07.2023, 10:20 Uhr

    Nicht einfach, Honeypot schützt gar nicht .

  • Vertoß gegen die DSGVO auf Ihrer Seite von Michael Goldfinger, 03.02.2023, 15:21 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ich weise Sie hiermit ausdrücklich darauf hin das Ihre Webseite durch die Weiterleitung meiner IP an Google ohne meine Einwilligung gegen die DSGVO verstößt. Da offenbar nicht mal Ihre IT es schafft DSGVO konform zu sein, dürfte es für den Durchnittsanwender noch... » Weiterlesen

  • Praktikabilität von Olaf M., 28.07.2022, 16:32 Uhr

    Sehr informativ! Nur scheitern wir an der Praxis. Als Kleinunternehmen (2 Angestellte) ist der rechtssichere Betrieb einer Website damit wieder noch unmöglicher geworden. Fonts auf den eigenen Server laden sei nur unbequem? Diese Formulierung ist leider völlig falsch. Die genannten Open-Source... » Weiterlesen

  • reCaptcha & Google Fonts von Werner F., 11.02.2022, 20:50 Uhr

    Relativ einfach: reCaptcha von Google durch ein Honeypot oder andere Captcha OpenSource-Lösungen ersetzen, die keine Daten an Dritte weitergeben.

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