Ausschluss vom Widerrufsrecht aus Hygienegründen wegen Coronavirus?
Die IT-Recht Kanzlei erreichen aktuell vermehrt Anfragen von Händlern, ob aufgrund des grassierenden Coronavirus ein weitergehender Ausschluss bestimmter Waren vom gesetzlichen Widerrufsrecht in Betracht kommt. Dem gehen wir im folgenden Beitrag gerne einmal nach.
Und wie steht es mit Ware, bestehend aus Papier und Leder die laut Kunde definitiv durch Corona Viren belastet ist?
Beitrag von Markus Neu
23.12.2021, 13:56 Uhr
Die Fakten: Kunde bestellt ein Notizbuch aus Leder mit entsprechendem Buchblock nebst Ersatz-Buchblöcken. Zuerst sei angeblich unvollständig - Das Buch läge nicht bei. Nach erneuter Rückfrage und Hinweis, dass protokolierte Versandgewicht zeige etwas anderes auf, rudert Kunde zurück und bestätigt vollständigen Erhalt.
Nun möchte er aber die Ware zurück senden, mit Verweis darauf, er habe sich in der Größe geirrt. Soweit alles kein Problem.
Als abschließenden Satz schreibt Kunde in seiner Nachricht Zitat: " Wir liegen hier alle mit Corona flach."
Wir haben grundsätzlich kein Problem mit einem Widerruf. Aber in diesem Fall bestätigt der Kunde selber, dass die Ware mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit belastet sein dürfte, da er ja alles schon ausgepackt hat. Papier und Leder lassen sich nun mal nicht bzw. nicht ohne bleibende Veränderung desinfizieren und wieder guten Gewissens in Umlauf bringen.
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ich hab im Internet ein Fönstab erworben und der Händler nimmt ihn nicht zurück. Er hat in den AGB's einen Paragraphen versteckt, in dem steht, dass die Ware nicht zurückgenommen werden kann, wegen Corona. Im Bestellprozess wird noch auf das Rückgaberecht hingewiesen. Frech und für mich arglistige... » Weiterlesen
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Hausfrau von G . Heider, 03.08.2020, 19:52 Uhr
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