Leserkommentar zum Artikel

Ausschluss vom Widerrufsrecht aus Hygienegründen wegen Coronavirus?

Uns erreichen Anfragen von Händlern, ob aufgrund des grassierenden Coronavirus ein weitergehender Ausschluss bestimmter Waren vom gesetzlichen Widerrufsrecht in Betracht kommt. Dem gehen wir im folgenden Beitrag gerne einmal nach.

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tfriedrich999@gmail.com

Beitrag von Thomas
29.09.2020, 17:35 Uhr

Ich habe nach einer Werbung für besonders hochwertige MNS-Masken - sogenannte Sportmasken - drei davon in 2 Größen online gekauft. Natürlich muss man sie zum Testen, ob sie passen, auspacken. Wie soll man es sonst feststellen? Wie sich herausstellte, passen sie nicht. Der Verkäufer weigert sich, die "unversiegelten" Masken zurückzunehmen, obwohl sie nicht benutzt, sondern nur einmal anprobiert wurden und sie ausdrücklich als waschbar beworben werden. Die Masken steckten in einer einfachen verschweißten Plastiktüte ohne jeden Hinweis darauf, dass man sie beim Öffnen nicht mehr zurücksenden kann. Kann sich der Verkäufer einfach weigern, die Produkte zurückzunehmen? Was kann man in dem Fall tun? Der Streitwert ist so gering, dass ein Gang zu Anwalt wohl nicht lohnt.

Viele Grüße Thomas

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

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