Gesetzliche Pflicht zur Angabe der Herstelleranschrift auf Produkten
Das Vertriebsrecht kennt viele Vorschriften, die Hersteller und Händler beachten müssen. Dazu gehört auch die gesetzliche Pflicht, auf Produkten oder Produktverpackungen eine ladungsfähige Anschrift des Herstellers anzubringen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, wer in welchen Fällen dafür sorgen muss, dass die Herstelleranschrift angegeben ist, wann sie auf unmittelbar auf dem Produkt angebracht sein muss und wann die Angabe auf der Produktverpackung genügt.
Markenname statt Anschrift ausreichend?
Beitrag von Maria
19.12.2020, 09:13 Uhr
Laut ProdSG 6 muss die Anschrift des Herstellers auf dem Produkt oder der Verpackung.
Ist es ausreichend wenn der Markenname auf dem Produkt ist? Oder reicht der Markenname nicht aus?
Kann sich der Verkäufer/Hersteller drauf berufen, das sein Markenname im Anwenderkreis bekannt ist?Und deswegen keine Adresse nötig ist auf dem Produkt oder der Verpackung?
Reicht die Anschrift wenn Sie im Handbuch drin steht und nicht auf den Produkt/Verpackung?
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