Leserkommentar zum Artikel

Achtung - Forderung von Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß: SSL-Verschlüsselung des Online-Shops ist angeraten

Nachdem die Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 in Kraft getreten ist, kursieren bereits die ersten Abmahnungen zu diesem Thema. Besonders bemerkenswert sind allerdings die Forderungsschreiben nach Zahlung eines Schadensersatzes im Falle der Nicht-Verschlüsselung von Kontaktformularen. Was es hiermit auf sich hat, lesen Sie in unserem heutigen Beitrag.

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Ass.iur.

Beitrag von RA/StB Peter Korth
16.11.2020, 16:56 Uhr

Auch gegen meinen Mandanten, ein Dachdeckerbetreib, hat Herr Rui Manuel De Cruz COELHO, Hamburg, die fehlende SSL-Verschlüsselung abmahnen lassen, durch RA Jörg Rau, Norderstedt, unter dem 10.11.2020; zusätzlich noch wegen "fehlerhaften Ipressums" . Wert, 8.000€, RA Gebühr 612€, Vertragsstrafe je Verstoß 2.000€

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  • Dachdeckermeister von Klaus Schuchmann, 08.01.2021, 08:55 Uhr

    Auch ich wurde durch diesen tollen Herrn Rau im Auftrag abgemahnt. Die Beträge und Höhe der Verstöße sind immer gleich. Glaube ich hätte nicht mal darauf groß reagieren müssen. Website aus, Verschlüsselung etc. rein und gut wäre es gewesen. So hab ich einen Awalt beauftragt der dies mit einem Brief... » Weiterlesen

  • Abmahnung Jörg Rau von Meier, 19.11.2020, 17:41 Uhr

    Auch gegen mich, ein Dachdeckerbetreib, hat Herr Rui Manuel De Cruz COELHO, Hamburg, die fehlende SSL-Verschlüsselung abmahnen lassen, durch RA Jörg Rau, Norderstedt Ist das rechtens? 

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