Frage des Tages: Einwilligungspflicht für den „reCAPTCHA“-Dienst von Google?
Derzeit werden wir vermehrt um Auskunft gebeten, ob der reCAPTCHA -Dienst von Google nach dem Cookie-Urteil des EuGH vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) der Einwilligungspflicht unterfällt. Mit dem reCAPTCHA-Dienst lassen sich durch Abfrage bestimmter Zahlenfolgen oder Bildelemente missbräuchliche computergesteuerte Eingaben auf Webseiten verhindern. Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei gibt Antwort auf die Frage nach der Einwilligungspflicht für Google reCAPTCHA.
Sehe ich auch anders
Beitrag von SvSc
18.11.2019, 17:01 Uhr
Hallo. Wenn ich eine Cookie-lose Verarbeitung die allerdings über Dritt-Server läuft und dabei ggf. personenbezogene Daten (in ein Drittland) übermittelt, wie z. B. Google WebFonts, als nicht DSGVO-konform ansehe, würde ich doch der Logik folgend auch hier zu einem negativem Ergebnis kommen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
Sehe ich anders anders! von Hans-Gert, 04.11.2019, 20:41 Uhr
Ich sehe die Problematik nicht nur in den Cookies, sondern alleine auch darin, dass die reCAPTCHA-Funktionen (Scripte, Bilder, etc.) von den Servern der Drittanbietern eingebunden werden. Somit werden bereits beim Laden der Website den Drittanbietern mindestens die IP-Adressen der Besucher... » Weiterlesen
-
Sehe ich anders von Eugen, 31.10.2019, 20:54 Uhr
Meiner Meinung nach gibt es durchaus Anwendungsfälle wo der Einsatz von reCaptcha als zwingend Notwendig angesehen werden kann, z.B. als Bot-Protection. Cloudflare und viele andere Anbieter setzen reCaptcha automatisch als „Challenge“-Lösung ein bei Auffälligem Traffic-Verhalten ein. Der Einsatz... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.