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Leserkommentar zum Artikel

ElektroG: Hersteller müssen WEEE-Nummer auch auf Produktdetailseiten im Online-Shop angeben

Im Jahr 2018 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) grundlegend reformiert und erhielt in der nunmehr geltenden Fassung neben einem offenen Anwendungsbereich auch ein verschärftes Informationspflichtprogramm für Hersteller. Diese haben jenseits von spezifischen Hinweis- und Meldepflichten auch beim „Anbieten“ stets ihre Registrierungsnummer (WEEE-Nummer) anzuführen. Wie diese Regelung in Online-Shops von Herstellern richtig umgesetzt wird, zeigt der folgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Befremdlich

Beitrag von Mark
30.07.2019, 11:06 Uhr

Ich finde die Bedenken, die hier geäußert wurden, durchaus nachvollziehbar. Meiner Meinung nach, sollte einfach jeder Elektro-Händler dazu verpflichtet sein, defekte Ware seiner Kunden zu entsorgen. Mir leuchtet nicht wirklich ein, warum nur die Erstinverkehrbringer sich registrieren müssen, Wiederverkäufer hingegen nicht. Gebe ich die WEEE Nr. nicht an, woher will ein eventueller Abmahner überhaupt wissen, ob ich registrierungspflichtig bin oder nicht? Er müsste es aufwändig überprüfen. Wir vertreiben kleine Geräte und machen jeden Monat eine Meldung an das Register. Auch weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass wir defekte Ware zurücknehmen. Nur haben wir mit unserem Partner eine Vereinbarung, dass er die defekten Geräte wiederbekommt, da er sie eventuell reparieren kann oder Ersatzteile gebrauchen kann. Geräte, die noch der Garantie unterliegen, bekommen wir sogar ersetzt aus Kulanz. Es kam noch nie vor, dass ein Kunde ein Gerät außerhalb der Garantie zur Entsorgung zu uns schickte. Es wäre, meiner Meinung nach, viel einfacher, Händler grundsätzlich zur vernünftigen Entsorgung der defekten Geräte ihrer Kunden zu verpflichten, anstatt einen undurchsichtigen und aufgeblähten Bürokratieapparat aufzubauen. Somit wären die Kosten nur dann zu tragen, wenn wirklich was entsorgt werden müsste. So zahlen wir z.B. jedes Jahr eine Gebühr, obwohl wir nichts zu entsorgen haben.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 13 Kommentare vollständig anzeigen

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  • Geschäftsführer Einzelhandelsfirma von Roland Bär, 30.07.2019, 01:52 Uhr

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  • Herr von Robert P., 29.07.2019, 17:49 Uhr

    Hallo Dirk. Sobald man Importeur ist, verhält es sich so wie beim Hersteller. Der Beitrag von IT-Recht Kanzlei bezog sich auf meine Anfrage, also wenn man zwar einen Shop betreibt, aber die betroffenen Artikel über einen in Deutschland registrierten Großhändler bezieht. In diesen Fällen muss man... » Weiterlesen

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