BGH: Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in Textform überlassen werden / Bestätigungsklausel kann unzulässig sein
Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH nun entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Website dem Erfordernis der ordnungsgemäßen Belehrung nicht genügen kann. Gleichzeitig erklärte er Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam.
Wiederrufsbelehrung + Widerrufsformular?
Beitrag von Mario Richter
01.07.2019, 11:36 Uhr
Muss auch das Widerrufsformular in Textform dem Verbraucher überlassen werden oder gilt das nur für die Belehrung?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Zugang Widerrufsbelehrung von Kurt Krieger, 19.08.2020, 10:57 Uhr
Ich bestreite den Abschluss eines am Telefon abgeschlossenen Vertrages und habe die Lieferung nicht angenommen. Der Lieferant erklärte mir, dass sich die Widerrufsbelehrung im Paket befunden habe. Hat die Widerrufsfrist begonnen, ohne dass ich die Belehrung sehen konnte?
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Neue Rechtslage von Christijano, 15.03.2016, 13:40 Uhr
Wie ist die neue Rechtslage, § 355 BGB sieht die Bereitstellung/Übersendung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher in Textform seit dem 13.06.2014 nicht mehr vor?
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