FAQ: Jugendschutz beim Online-Alkoholverkauf
Wie Online-Händler beim Verkauf von Alkohol verfahren und welche jugendschutzrechtlichen Maßnahmen beim Versand und gegebenenfalls auch im Shop umgesetzt werden sollten, klären wir in unseren aktuellen FAQ.
Definition der "Abgabe"
Beitrag von Fredo888
28.03.2019, 13:07 Uhr
Vielen Dank für den detail- und aufschlussreichen Beitrag!
An einer Stelle habe ich ein Verständnisproblem. Sie schreiben:
"II. Was meint „Abgabe“ im Sinne des § 9 Abs. 1 JuschG? Die Abgabe meint die physische Übergabe, also die tatsächliche Aushändigung der Ware. Die Bestellung als Grundlage für den Vertragsschluss wird von der Abgabe gerade nicht erfasst."
Damit wäre doch mit der Übergabe an einen offensichtlich volljährigen Empfänger der Pflicht des Versandhändlers Genüge getan. Und zwar aufgrund des zweiten Satzes unabhängig davon, wer die Bestellung getätigt hat. Das scheint mir aus verschiedenen Gründen auch schlüssig:
1. Mit der Übergabe an den volljährigen Empfänger verlässt das Produkt die Sphäre des Versandhändlers und damit der vom Gesetz erfassten Öffentlichkeit.
2. Wenn die Bestellung "gerade nicht erfasst" ist, ist die Identität des Bestellers mit dem Empfänger unerheblich.
3. Die Übergabe durch den volljährigen Empfänger an den Minderjährigen stellt dessen Entscheidung dar und ist nicht dem Versandhändler zuzurechnen.
4. Ein in dieser Weise den Zweck des Jugendschutzgesetzes umgehendes Zusammenwirken zwischen Voll- und Minderjährigem lässt eine klare Tatabsicht beider Beteiligten erkennen. Diese liesse sich sehr einfach auf die Bestellung erweitern, indem der Volljährige auch bestellt, um in gleicher Weise den Gesetzeszweck zu umgehen.
Schlußfolgernd wäre für mich die Altersprüfung bei der Übergabe die einzig wirklich erforderliche und sinnvolle Maßnahme des Versandhändlers. Dies hätte erhebliche praktische Relevanz: beim von Ihnen empfohlenen DHL Ident-Check sind nicht nur die zusätzlichen DHL-Kosten ein Problem, sondern vor allem auch die zu erwartende hohe Zahl an scheiternden Übergaben und Rückläufern - von den Bestellungen, die wegen des für viele unpraktischen Verfahrens gar nicht erst getätigt werden, ganz zu schweigen. Die im Zentrum des DHL Ident-Checks erzielte Sicherstellung der Identität zwischen Besteller und Empfänger ist dagegen zur Erfüllung des Gesetzeszweckes gar nicht erforderlich.
Ich möchte Sie daher bitten, auf dieses Thema noch einmal kurz einzugehen. Vielen Dank!
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