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Leserkommentar zum Artikel

Her mit der Domain - oder doch nicht? Zum Herausgabeanspruch von Domains

Unter welchen Voraussetzungen hat ein Unternehmen gegen den Rechtsinhaber eines registrierten Domainnamens einen Anspruch auf Herausgabe? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az: 3 U 59/15, zu beschäftigen. Konkret ging es um die Creditsafe Deutschland GmbH, die den Rechtsinhaber der Top-Level Domain von „creditsafe.de“ auf Herausgabe verklagte. Hierzu machte sie namens- und markenrechtliche, sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend. Das hanseatische Gericht urteilte, dass der Klägerin zwar grundsätzlich Herausgabeansprüche zustehen würden. In der vorliegenden Fallkonstellation sei die Durchsetzung jedoch deshalb nicht möglich, da zum Zeitpunkt der konkreten Registrierung der Domain noch kein Namensrecht der Klägerin existierte habe.

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Haste mal nach Geld gefragt?

Beitrag von Till Dohle
29.07.2018, 08:25 Uhr

Hallo Alexander. Spannend. Ich sitze im Valley und hatte von einem Bekannten den Tip zur der vermutlichen Softwarefirma bekommen, die Du beklagst. Ich hab automatisch nach .com gesucht und bin auf Deiner Seite gelandet, weil ich den Hersteller gesucht habe. Über die anderen Domainendungen habe ich die Firma dann gefunden, wobei ich die jetzt erstmal nicht als Arschlochfirma empfunden habe.

Warum ich jetzt hier schreibe: Mein bester Buddy hat in Deutschland auch seine Softwarefirma und will in die USA rüber, deswegen war er auch bei mir. Ohne ".com" Domain kannst Du das hier in den USA vergessen. Seh ich ja an meinem eigenen Suchverhalten. Er hatte das selbe Thema und bei ein paar Bier letztes beim Besuch im Valley hat er mir das intensiv erzählt und auch die unterschiedlichen Blickwinkel, da Firma und Inhaber der gewünschten Domain sich später mal außergerichtlich ausgetauscht und geeinigt haben.

Es war scheinbar die selbe Situation: Sein Firmenname war auch von einer Privatperson ein modiviziertes Kürzel. Hier stellt sich natürlich die Frage, wie viel "Recht" man auf ein allgemeingültiges Kürzel gibt vs. Name. Es geht ja hier dann nicht um Deinen Namen "Alexander Magno", sondern um eine Zusammensetzung. Hätte ja auch ein "alexma" sein können. Und es geht ja hier vermutlich nicht um eine "alexandermagno" Domain und von Deinem Namen wird es Weltweit sicher viele geben. Ich hab keine Ahnung, in wie weit was beim wem eine "rechtswidriger Namensanmaßung" ist. Wäre ein "alexma" oder so für Dich auch noch Dein Name? Und dann kommen ja auch noch Markenrechte dazu. Ich glaube, das wäre ein blödsinniger Rechtsstreit.

Bei meinem Kumpel war der Inhaber der gewünschten Domain eine Privatperson, der seine Domain nicht nutzt. So sieht es auf Deiner Homepage auch aus, daher stach mir das direkt ins Auge.

Daher jetzt die andere Perspektive: Mein Kumpel wollte in den USA nicht einen anderen Domainnamen wählen, weil die Kunden ihn dann intuitiv nicht finden würden. So wie es mir mit Deiner Domain und dem gesuchten Anbieter ging. Das würde ihm seinen Einstieg in den Markt extrem schwer machen und letztendlich hängen bei ihm hohe Investitionen und Arbeitsplätze dran, die er schon geschaffen hatte.

Die Privatperson wollte seine Domain aber nicht aufgeben. Da blieb ihm quasi nur der juristische Weg. Meinem Kumpel wäre die Kohle für nen Rechtsstreit auch egal gewesen, denn ohne diese Domain wäre er nicht weit gekommen - er hätte das durchgezogen. Die Privatperson hatte ja kein Business auf der Domain und bei meinem Kumpel hing die Zukunft seiner Firma mit vielen Arbeitsplätzen davon ab.

Letztendlich haben sich die beiden geeinigt. Er hat dem Inhaber "lebenslang" eine neue Domain bezahlt plus ein bischen Taschengeld für den Umzug. Vielleicht ist das ja eine Option für euch? Hat der Hersteller sofort ne Klage geschickt oder wenigstens ein Angebot gemacht? Sonst mach Du doch mal ein Angebot? Damit können beide nur gewinnen, finde ich.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • ? von Achim, 03.02.2021, 10:15 Uhr

    Nur ein kleiner Hinweis: die in dem interessanten Artikel genannte Domain „creditsafe.de“ ist keine Top-Level Domain (tld). Das Domain Name System setzt sich folgendermassen zusammen: Rechts vom rechten Punkt, also .de oder .com oder .net etc sind Top Level Domains. Die Zeichenkette links vor... » Weiterlesen

  • Hoffentlich ist das Fazit für mich anwendbar von Alexander Magno, 24.06.2018, 15:34 Uhr

    Ich werde auch grade von einer Fima bedrängt meine .com domain herauszugeben (eingetragen seit 1996 auf meinen Namen laufend seit 2001) da die Klägerin mein Namenskürzel (und damit den Domainnamen) als Firmennamen in 2011 rechtlich hat schützen lassen. Nun droht mir eine Klage wegen "rechtswidriger... » Weiterlesen

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