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Leserkommentar zum Artikel

Her mit der Domain - oder doch nicht? Zum Herausgabeanspruch von Domains

Unter welchen Voraussetzungen hat ein Unternehmen gegen den Rechtsinhaber eines registrierten Domainnamens einen Anspruch auf Herausgabe? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az: 3 U 59/15, zu beschäftigen. Konkret ging es um die Creditsafe Deutschland GmbH, die den Rechtsinhaber der Top-Level Domain von „creditsafe.de“ auf Herausgabe verklagte. Hierzu machte sie namens- und markenrechtliche, sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend. Das hanseatische Gericht urteilte, dass der Klägerin zwar grundsätzlich Herausgabeansprüche zustehen würden. In der vorliegenden Fallkonstellation sei die Durchsetzung jedoch deshalb nicht möglich, da zum Zeitpunkt der konkreten Registrierung der Domain noch kein Namensrecht der Klägerin existierte habe.

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Beitrag von Achim
03.02.2021, 10:15 Uhr

Nur ein kleiner Hinweis: die in dem interessanten Artikel genannte Domain „creditsafe.de“ ist keine Top-Level Domain (tld).

Das Domain Name System setzt sich folgendermassen zusammen: Rechts vom rechten Punkt, also .de oder .com oder .net etc sind Top Level Domains. Die Zeichenkette links vor dem Punkt ist eine "Domain". Gibt es noch eine Zeichenkette links vor der Domain, handelt es sich um eine "Sub-Domain". Beispiel www.it-recht-kanzlei.de: www ist eine Sub-Domain, it-recht-kanzlei ist eine Domain und de ist eine Top Level Domain.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Haste mal nach Geld gefragt? von Till Dohle, 29.07.2018, 08:25 Uhr

    Hallo Alexander. Spannend. Ich sitze im Valley und hatte von einem Bekannten den Tip zur der vermutlichen Softwarefirma bekommen, die Du beklagst. Ich hab automatisch nach .com gesucht und bin auf Deiner Seite gelandet, weil ich den Hersteller gesucht habe. Über die anderen Domainendungen habe ich... » Weiterlesen

  • Hoffentlich ist das Fazit für mich anwendbar von Alexander Magno, 24.06.2018, 15:34 Uhr

    Ich werde auch grade von einer Fima bedrängt meine .com domain herauszugeben (eingetragen seit 1996 auf meinen Namen laufend seit 2001) da die Klägerin mein Namenskürzel (und damit den Domainnamen) als Firmennamen in 2011 rechtlich hat schützen lassen. Nun droht mir eine Klage wegen "rechtswidriger... » Weiterlesen

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