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Online-Händler sind seit dem 25. Mai 2018 verpflichtet, ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu führen – ein zentrales Element der DSGVO. Wie besonders kleinere Händler dieser Pflicht nachkommen können, zeigen wir in diesem Beitrag.

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Frau

Beitrag von Lilian N.
21.01.2018, 11:16 Uhr

Sehr geehrter Dr. Keller,

ab wann wird das Musterverzeichnis zur Verfügung stehen? Danke Lilian N.

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  • Dipl. Dis. von Marion K., 16.03.2018, 17:51 Uhr

    Ich kämpfe als Kleinunternehmerin seit Jahren an einem Einkommensniveau im Bereich der HartzIV Grundversorgung- in schlechteren Monaten darunter. Mein KK- Beitrag liegt bei ca 30 bis 50 % meines Einkommens, trotz Ermäßigung OHNE Krankengeldanspruch. Meine Konsequenz aus der DSG-VO: Ich werde mein... » Weiterlesen

  • Inhaber von Soltronik 24, Eckhard Ließmann, 07.12.2017, 12:34 Uhr

    Welch ein Schwachsinn. Will man damit die kleinen online Händler "Vom Acker fegen ??"

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