Artikel zum Thema „Datenschutz“

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YouTube: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden

Betreiber geschäftlicher Youtube-Kanäle benötigen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und ein Impressum. Wir zeigen, wie Sie diese Rechtstexte auf Youtube abmahnsicher einbinden.

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Spezielle Datenschutzerklärung für YouTube: ab sofort verfügbar

Zahlreiche Gewerbetreibende bewerben Ihre Artikel/Leistungen inzwischen auch über das Video-Portal „YouTube“. Hierüber können Nutzer Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen. Ebenso wie die Nutzung von Facebook ist auch die Nutzung von YouTube datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Die IT-Recht Kanzlei bietet nunmehr auch für die gewerbliche Nutzung von YouTube eine Datenschutzerklärung an, die betroffenen Anbietern bei der Umsetzung ihrer datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach der DSGVO behilflich sein kann.

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E-Mail-Marketing - wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden

Auch nach Geltung der DSGVO hat das Versenden von Werbe-E-Mails nichts an Bedeutung eingebüßt. Diese Form der Werbung ist noch immer äußerst effektiv und vor allem kostengünstig für den Werbenden. Welche Vorgaben gilt es allerdings zu beachten? Was ist unter Geltung der DSGVO noch möglich und wie kann ein Online-Händler seinem Pflichtenprogramm bestmöglich nachkommen? Wir haben einen Leitfaden erstellt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch die besonderen gesetzlichen Anforderungen einmal kompakt für Sie zusammengefasst.

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Tumblr: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden (Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei)

Aufgrund einer kürzlich ergangenen EuGH-Entscheidung muss auf jedem Tumblr-Profil eine eigene Datenschutzerklärung, sowie das Impressum des Nutzers hinterlegt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei Tumblr an technische Grenzen. Die Lösung: Der neue Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Tumblr-Betreibern eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

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Ganz einfach: Facebook und Google Bewertungen im eigenen Webshop einbinden

Neben dem eigenen Onlineshop sind auch Facebook und Google gern genutzte Vertriebskanäle, um Produkte zu verkaufen und danach Kundenbewertungen zu sammeln. Wie man die bei Facebook und Amazon gesammelten Bewertungen ganz einfach in das Bewertungsprofil des eigenen Onlineshops integrieren kann, zeigen wir in diesem Beitrag.

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IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Datenschutzerklärung für Tumblr an

Zahlreiche Online-Händler bewerben Ihre Artikel/Leistungen inzwischen auch über die Blogging-Plattform „Tumblr“. Hierüber können Nutzer Texte, Bilder, Zitate, Chatlogs, Links und Video- sowie Audiodateien in einem Blog veröffentlichen. Ebenso wie die Nutzung von Facebook ist auch die Nutzung von Tumblr datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Die IT-Recht Kanzlei bietet nunmehr auch für die gewerbliche Nutzung von Tumblr eine Datenschutzerklärung an, die betroffenen Anbietern bei der Umsetzung ihrer datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach der DSGVO behilflich sein kann.

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Im Fokus: AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für DIY- und Handmade Plattformen

Nach dem Dawanda-Aus sind noch immer viele Onlinehändler auf der Suche nach einer für Ihr Business passenden Verkaufsplattform. In unserer Beratungspraxis werden wir daher des Öfteren gefragt ob es den AGB-Service der IT-Recht Kanzlei bereits für diese oder jene Plattform gibt. Der aktuelle Überblick soll DIY- & Handmade Händlern Antworten auf diese Fragen liefern.

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IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Tahai an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung und eine Widerrufsbelehrung) für Tahai an. Bei Tahai handelt es sich um eine Online-Handelsplattform, über die Unternehmer Waren aus verschiedenen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf selbstgemachten und handgefertigten Waren.

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Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen") richtig im Internet kennzeichnen

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchtmitteln (umgangssprachlich "Lampen") im Internet ist schon derzeit komplex, wird aber zusätzlich zum 01.09.2021 noch vollständig reformiert. Die IT-Recht Kanzlei zeigt, wie Leuchtmittel im Internet derzeitig und zukünftig zu kennzeichnen sind.

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VG Bayreuth: „Facebook Custom Audiences“ (über Kundenliste) ohne Einwilligung des Betroffenen ist datenschutzwidrig

Das VG Bayreuth hat mit seinem Beschluss vom 08.05.2018 (Az.: B 1 S 18.105) die Nutzung des beliebten Dienstes „Facebook Custom Audience“ zu beurteilen gehabt. Durch das Hochladen einer Kundenlisten im Rahmen des "Custom Audience" werden personenbezogene Daten an Facebook übermittelt. Diese Übermittlung setze eine vorherige informierte Einwilligung des Betroffenen voraus. Fehlt eine solche Einwilligung, liegt nach Ansicht des Gerichts ein Datenschutzverstoß vor. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des VG Bayreuth:

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FAKE: Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale

Derartige Anschreiben gab es in der Vergangenheit immer mal wieder: In Sachen Gewerbeauskunft oder auch im Bereich Markendaten. Diesmal greifen die Verfasser ein aktuelles Thema auf, um an das Geld der Adressaten zu kommen: Es geht um die DSGVO und eine angeblich verpflichtende Auskunft von Firmen- und Betriebsdaten. Natürlich gilt auch hier: Finger weg – Betrugsmasche!

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Verstoß gegen DSGVO: Abmahnbar!?

Lange haben sich die Gelehrten darüber gestritten, ob bei Verstößen gegen die DSGVO Abmahnungen ein adäquates Mittel sind – nun hat sich ein Gericht (LG Würzburg, Beschluss vom 13.09.2018; Az.: 11 O 1741/18) hervorgetan und urteilt, dass auch ein DSGVO-Verstoß abmahnbar ist. Ob sich diese Meinung durchsetzt bleibt abzuwarten….

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IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte Datenschutzerklärung für Facebook bereit

Wie wir bereits berichtet haben, bietet Facebook seinen Nutzern als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nun eine Vereinbarung (Page Insights Controller Addendum) an, welche den Nutzern von Facebook eine datenschutzkonforme Nutzung der Plattform ermöglichen soll. Unabhängig von der Frage, ob diese Maßnahme geeignet ist, die datenschutzrechtlichen Probleme bei der Nutzung von Facebook zu lösen, muss dieser Umstand aber in jedem Fall in der Datenschutzerklärung des Nutzers für Facebook berücksichtigt werden. Daher hat die IT-Recht Kanzlei für Betreiber einer gewerblichen Facebook-Fanpage eine Datenschutzerklärung erstellt, die den vorgenannten Änderungen bei Facebook Rechnung trägt.

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Datenschutzerklärung für Webseiten ohne Shopfunktion: Jetzt in acht Sprachen verfügbar

Eine rechtswirksame Datenschutzerklärung ist in Zeiten der DSGVO unverzichtbar für jeden Webseitenbetreiber. Unabhängig vom verwendeten Blog- oder CMS-System sollte es eine Erklärung sein, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Webseiten-Betreibers angepasst ist. Jeder Webseiten-Betreiber geht mit den Daten seiner Besucher anders um. Die Datenschutzerklärung sollte dieser Anforderung individuell Rechnung tragen. Die IT-Recht Kanzlei bietet Webseitenbetreibern, die eine Onlinepräsenz ohne Shopfunktion nutzen, eine dafür passende Datenschutzerklärung an. Und das in 8 Sprachen!

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BGH: Kundenzufriedenheitsanfrage via Rechnungsmail nur mit Einwilligung

Gute Kundenbewertungen sind oft das Zünglein an der Waage, wenn es darum geht den Kunden für sich zu gewinnen. Umso mehr begeben sich Händler auf Bewertungsfang. Aber Vorsicht: Wer zur Abgabe einer Kundenzufriedenheitsanfrage beim Kunden proaktiv anfragen will, der muss sich an bestimmte Regeln halten. Denn: Die Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail stellt *Werbung* dar, welche nur dann an den betreffenden Kunden übersendet werden darf, wenn diesbezüglich vorab eine *ausdrückliche Einwilligung* des Kunden eingeholt wurde.

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Facebook reagiert auf EuGH-Urteil: Wird die Fanpage mit dem sog. "Page Insights Controller Addendum" jetzt sicher?

Als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 05.06.2018 - Az.: C-210/16) und des Beschlusses der DSK vom 05.09.2018, bietet Facebook nun eine Vereinbarung (Page Insights Controller Addendum) an. Wird der Betrieb der Facebook-Fanpage damit endlich sicher und was müssen Fanpage-Betreiber jetzt beachten? Lesen Sie hierzu unseren aktuellen Beitrag:

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Handlungsanleitung: Rechtstexte bei Booklooker.de richtig einbinden

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Booklooker-Auftritt im Hinblick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

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Handlungsanleitung: Rechtstexte bei Hood.de richtig einbinden

Im Jahr 2000 gestartet, ist Hood.de nach Betreiberangaben heute mit über 5 Mio. Angeboten täglich und über 9 Mio. Kunden einer der größten Onlinemarktplätze Deutschlands. Mit welchen Schritten Händler ihre Hood-Präsenz mit Blick auf AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und EuGH-konformer Datenschutzerklärung rechtlich absichern und pflichtkonform gestalten, wird in unserem aktuellen Beitrag aufgezeigt.

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To Do: DSGVO – Die Datenschutzbeauftragte in Niedersachsen nimmt das Engagement von 50 Unternehmen genauer unter die Lupe

In einigen Betrieben in Niedersachsen könnte es derzeit zu fiebrigem Eifer und zusätzlichen Überstunden kommen. Jedenfalls dann, wenn das Unternehmen im Zuge der Umsetzung der neuen Datenschutzverordnung nicht aktiv geworden ist und keine Änderungen in der Geschäftspraxis vorgenommen hat. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hat im Juni dieses Jahres niedersächsische Unternehmen angeschrieben, um zu prüfen, wie sie sich bisher auf die seit Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingestellt haben.

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Das Unlimited-Paket der IT-Recht Kanzlei: Ein Schutzpaket, viele Möglichkeiten

Mit dem Starter-Paket wie auch dem Premium-Paket bietet die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten bereits seit geraumer Zeit bedarfsgerechte Schutzpakete für diverse Anforderungsszenarien im Online-Handel. In Zeiten eines stetigen Wandels im eCommerce und der verstärkten Nutzung von Social-Media-Kanälen als zusätzlichen Vertriebskanal und/oder Werbemedium ist die Nachfrage nach einem erweiterten Rundum-Sorglos-Paket enorm gestiegen. Das modifizierte Unlimited-Paket der IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern vor diesem Hintergrund ab sofort die gewünschten Möglichkeiten.

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