IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte Datenschutzerklärung für Facebook bereit
Wie wir bereits berichtet haben, bietet Facebook seinen Nutzern als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 05.06.2018 - Az.: C-210/16) und des Beschlusses der DSK vom 05.09.2018 nun eine Vereinbarung (Page Insights Controller Addendum) gemäß Art. 26 DSGVO an, welche den Nutzern von Facebook eine datenschutzkonforme Nutzung der Plattform ermöglichen soll.
Unabhängig von der Frage, ob diese Maßnahme geeignet ist, die datenschutzrechtlichen Probleme bei der Nutzung von Facebook zu lösen, muss dieser Umstand aber in jedem Fall in der Datenschutzerklärung des Nutzers für Facebook berücksichtigt werden. Daher hat die IT-Recht Kanzlei für Betreiber einer gewerblichen Facebook-Fanpage eine Datenschutzerklärung erstellt, die den vorgenannten Änderungen bei Facebook Rechnung trägt.
So berücksichtigt die Datenschutzerklärung nunmehr die besondere Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO zwischen Facebook und dem Nutzer und enthält zusätzlich eine Informationen zur Datenverarbeitung zu statistischen Zwecken mittels Seiten-Insights.
Praktisch: Facebook-Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die einen rechtlichen Pflegeservice für die Facebook-Datenschutzerklärung in Anspruch nehmen, können über ihr Mandantenkonto ab sofort auf die neue Version der Datenschutzerklärung zugreifen. Sofern dabei auch noch der Facebook-Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei für die Facebook-Rechtstexte genutzt wird, wird der Text automatisch auf die neue Version aktualisiert.
Sie haben bisher noch kein Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei zur Bereitstellung und Pflege von Rechtstexten für Facebook gebucht, interessieren sich aber dafür?
Hier erfahren Sie mehr über unseren rechtlichen Pflegeservice für Facebook
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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