Artikel zum Thema „AGB“

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Interview mit Daniel Conrad von bookloker.de

Die Plattform booklooker.de wurde von Jens Bertheau und Daniel Conrad als Bücher-Flohmarkt für Studenten gegründet. Booklooker ist nach Unternehmensangaben mit über 2,5 Mio. registrierten Kunden (Stand: Oktober 2018) einer der größten Bücher-Marktplätze im deutschsprachigen Raum. Wie sich die Plattform seit ihrer Gründung entwickelt hat und für welche Onlinehändler der Marktplatz interessant sein kann, haben wir Herrn Conrad von booklooker gefragt.

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Ganz einfach: Facebook und Google Bewertungen im eigenen Webshop einbinden

Neben dem eigenen Onlineshop sind auch Facebook und Google gern genutzte Vertriebskanäle, um Produkte zu verkaufen und danach Kundenbewertungen zu sammeln. Wie man die bei Facebook und Amazon gesammelten Bewertungen ganz einfach in das Bewertungsprofil des eigenen Onlineshops integrieren kann, zeigen wir in diesem Beitrag.

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IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Datenschutzerklärung für Tumblr an

Zahlreiche Online-Händler bewerben Ihre Artikel/Leistungen inzwischen auch über die Blogging-Plattform „Tumblr“. Hierüber können Nutzer Texte, Bilder, Zitate, Chatlogs, Links und Video- sowie Audiodateien in einem Blog veröffentlichen. Ebenso wie die Nutzung von Facebook ist auch die Nutzung von Tumblr datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Die IT-Recht Kanzlei bietet nunmehr auch für die gewerbliche Nutzung von Tumblr eine Datenschutzerklärung an, die betroffenen Anbietern bei der Umsetzung ihrer datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach der DSGVO behilflich sein kann.

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Abmahnradar: Garantiewerbung / ElektroG / Marke: Nähkrönchen

Diese Woche ging es mal wieder um die fehlenden Grundpreisangaben und den Verstoß gegen das ElektroG beim Verkauf von Uhren. Im Bereich Markenrecht ging es diesmal um die unberechtigte Nutzung des Zeichens Nähkrönchen.

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Handlungsanleitung: Rechtstexte bei tahai.de richtig einbinden

Tahai ist ein im Juli 2018 gegründeter Marktplatz für selbstgefertigte und einzigartige Produkte von kreativen Händlerinnnen und Händlern. Mit welchen Schritten Händler ihre Tahai-Präsenz mit Blick auf AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und EuGH-konformer Datenschutzerklärung rechtlich absichern und pflichtkonform gestalten, wird in diesem Beitrag dargestellt.

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Im Fokus: AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für DIY- und Handmade Plattformen

Nach dem Dawanda-Aus sind noch immer viele Onlinehändler auf der Suche nach einer für Ihr Business passenden Verkaufsplattform. In unserer Beratungspraxis werden wir daher des Öfteren gefragt ob es den AGB-Service der IT-Recht Kanzlei bereits für diese oder jene Plattform gibt. Der aktuelle Überblick soll DIY- & Handmade Händlern Antworten auf diese Fragen liefern.

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IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Tahai an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung und eine Widerrufsbelehrung) für Tahai an. Bei Tahai handelt es sich um eine Online-Handelsplattform, über die Unternehmer Waren aus verschiedenen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf selbstgemachten und handgefertigten Waren.

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Freiwillig bereit heißt nicht verpflichtet: OLG Celle zur Ausnahme der Hinweispflicht auf Verbraucherschlichtung

Es war DER Aufreger Anfang 2017: Die Hinweispflicht auf die Online-Streitschlichtung. Jetzt gab es ein Urteil in diesem Zusammenhang: Das OLG Celle (Urteil vom 24.07.2018, 13 U 158/17) hat dabei entschieden, dass derjenige, der sich zur Teilnahme an der Verbraucherschlichtung lediglich "bereit erklärt, jedoch nicht "verpflichtet", nicht auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen muss.

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Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen") richtig im Internet kennzeichnen

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchtmitteln (umgangssprachlich "Lampen") im Internet ist schon derzeit komplex, wird aber zusätzlich zum 01.09.2021 noch vollständig reformiert. Die IT-Recht Kanzlei zeigt, wie Leuchtmittel im Internet derzeitig und zukünftig zu kennzeichnen sind.

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VG Bayreuth: „Facebook Custom Audiences“ (über Kundenliste) ohne Einwilligung des Betroffenen ist datenschutzwidrig

Das VG Bayreuth hat mit seinem Beschluss vom 08.05.2018 (Az.: B 1 S 18.105) die Nutzung des beliebten Dienstes „Facebook Custom Audience“ zu beurteilen gehabt. Durch das Hochladen einer Kundenlisten im Rahmen des "Custom Audience" werden personenbezogene Daten an Facebook übermittelt. Diese Übermittlung setze eine vorherige informierte Einwilligung des Betroffenen voraus. Fehlt eine solche Einwilligung, liegt nach Ansicht des Gerichts ein Datenschutzverstoß vor. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des VG Bayreuth:

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Abmahnradar: Aufrechnungsklausel / Garantiewerbung / Marken: R-Line, Party Animal

Herstellergarantie oder die Geld-zurück-Garantie. Ansonsten gings wieder um die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung, die unzulässige Aufrechnungsklausel und den Verstoß gegen das ElektroG bei Verkauf von batteriebetriebenen Weckern.

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Abmahnradar: Garantiewerbung / alte Widerrufsbelehrung / Bilderklau

Wieder und wieder die Garantiewerbung. Daneben ging es um den nicht klickbaren OS-Link, die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung, die Versandangaben auf Nachfrage.

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Hood: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten

Wie Online-Händler Ihre Hood-Präsenz mit Blick auf AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und EuGH-konformer Datenschutzerklärung rechtlich absichern und pflichtkonform gestalten haben wir bereits in einem früheren Beitrag aufgezeigt. Im folgenden Beitrag soll nun dargestellt werden wie die Rechtstexte zu hood.de übertragen und die Aktualisierung-Automatik gestartet wird.

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IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte Datenschutzerklärung für Facebook bereit

Wie wir bereits berichtet haben, bietet Facebook seinen Nutzern als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nun eine Vereinbarung (Page Insights Controller Addendum) an, welche den Nutzern von Facebook eine datenschutzkonforme Nutzung der Plattform ermöglichen soll. Unabhängig von der Frage, ob diese Maßnahme geeignet ist, die datenschutzrechtlichen Probleme bei der Nutzung von Facebook zu lösen, muss dieser Umstand aber in jedem Fall in der Datenschutzerklärung des Nutzers für Facebook berücksichtigt werden. Daher hat die IT-Recht Kanzlei für Betreiber einer gewerblichen Facebook-Fanpage eine Datenschutzerklärung erstellt, die den vorgenannten Änderungen bei Facebook Rechnung trägt.

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Datenschutzerklärung für Webseiten ohne Shopfunktion: Jetzt in acht Sprachen verfügbar

Eine rechtswirksame Datenschutzerklärung ist in Zeiten der DSGVO unverzichtbar für jeden Webseitenbetreiber. Unabhängig vom verwendeten Blog- oder CMS-System sollte es eine Erklärung sein, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Webseiten-Betreibers angepasst ist. Jeder Webseiten-Betreiber geht mit den Daten seiner Besucher anders um. Die Datenschutzerklärung sollte dieser Anforderung individuell Rechnung tragen. Die IT-Recht Kanzlei bietet Webseitenbetreibern, die eine Onlinepräsenz ohne Shopfunktion nutzen, eine dafür passende Datenschutzerklärung an. Und das in 8 Sprachen!

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Das ShopVote Plugin für VersaCommerce vereinfacht das Sammeln und Darstellen von Kundenbewertungen

Betreiber von VersaCommerce-Shops können mit dem neuen ShopVote-Plugin jetzt einfach, automatisiert, datenschutzkonform und rechtssicher Kundenbewertungen sammeln und diese anschließend in ihrem VersaCommerce-Shop inklusive Bewertungssternen und der Bewertungsnote anzeigen lassen. Mit einem zweiten Plugin kann das „ShopVote Badge“ für die Integration der ShopVote-Grafik genutzt werden.

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Facebook reagiert auf EuGH-Urteil: Wird die Fanpage mit dem sog. "Page Insights Controller Addendum" jetzt sicher?

Als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 05.06.2018 - Az.: C-210/16) und des Beschlusses der DSK vom 05.09.2018, bietet Facebook nun eine Vereinbarung (Page Insights Controller Addendum) an. Wird der Betrieb der Facebook-Fanpage damit endlich sicher und was müssen Fanpage-Betreiber jetzt beachten? Lesen Sie hierzu unseren aktuellen Beitrag:

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Handlungsanleitung: Rechtstexte bei Booklooker.de richtig einbinden

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Booklooker-Auftritt im Hinblick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

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Abmahnradar: CLP: Sicherheitshinweise / Halogenlampe / Marken: SAM, MIMO

Diesmal ging es um die fehlenden Sicherheitshinweise bei Chemieprodukten, die Bewerbung von Halogenlampen sowie die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handeln.

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Handlungsanleitung: Rechtstexte bei Hood.de richtig einbinden

Im Jahr 2000 gestartet, ist Hood.de nach Betreiberangaben heute mit über 5 Mio. Angeboten täglich und über 9 Mio. Kunden einer der größten Onlinemarktplätze Deutschlands. Mit welchen Schritten Händler ihre Hood-Präsenz mit Blick auf AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und EuGH-konformer Datenschutzerklärung rechtlich absichern und pflichtkonform gestalten, wird in unserem aktuellen Beitrag aufgezeigt.

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