Abmahnfähig: "Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten."
Das Landgericht Oldenburg entschied durch Urteil (Az. 15 I 656/08), dass es wettbewerbswidrig sei, die Versandkosten für den Versand nach Deutschland anzugeben und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass "die angegebenen Versandkosten nur für Deutschland (ohne Inseln) gelten".
Inselzuschlag
Beitrag von Peggy_Berisha
03.02.2014, 10:39 Uhr
Selbst unsere Schriften haben es in eine DIN-Norm geschafft und sind klassifiziert, und es ist nicht möglich, einen konkreten Versandpreis anzugeben, nur weil die Ware auf eine Insel geht??? Wie lächerlich
Dann sollte der gesetzgeber....
Beitrag von dh
23.09.2008, 17:42 Uhr
Dann sollte der gesetzgeber und hier auch gleich dser für das o.g. urteil die logistik-anbieter zur rechenschaft ziehen.
es ist teilweise schlichtweg unmöglich die versandkosten auf eine insel oder unter besonderen bedingungen zu errechnen.
ich finde es durchaus auch dem kunden zuzumuten, dass er bei dem bestellvorgang im bereich versandkosten erfährt, dass die kosten für den versand nicht automatisch berechnet werden können, und eine rücksprache erforderlich ist.
es ist einfach NICHT möglich jeden fall mit einem automatismus abzuhandel.
der gesetzgeber und die gerichte öffnen dem wegelagerern (abmahnanwälte) hier tor und tür, damit auf legalem wege betrogen und abgezockt wird.
betrogen, weil u.U. die abmahnung und die UE nach dem nächsten urteil gar nicht mehr gültig ist. aber wer macht sich als abgemahnter die arbeit jeden tag zu schauen, ob das noch rechtens ist...und holt sich sein sauer verdientes von verbrechern mit richterlicher zustimmung erbeutetes geld wieder.
HAAAAALLLLLLOOO DEUTSCHLAND aufwachen.... wo sind wir denn?
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