OLG Düsseldorf entscheidet: Bieter haben Anspruch auf Bekanntmachung aller Kriterien

von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, 10.06.2008, 18:59 Uhr
Druckvorschau

Viele Behörden geben ihre Kriterien erst kurz vor Ablauf oder erst nach Erhalt der Angebote bekannt. Auch wird die Bewertungsmatrix nicht zur Verfügung gestellt. Dies rügte ein Bieter mit Hinweis auf § 9a VOL/A und Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 EG und leitete ein Nachprüfungsverfahren ein.

Mit Erfolg!

Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 23.Januar 2008 –Verg 31/07) entschied so wie es kommen musste:

Die nachträgliche Erstellung einer Wertungsmatrix, die eine Zuordnung und Gewichtung von Unterkriterien enthält, verstößt gegen das Transparenzgebot. Den Bietern ist daher Gelegenheit zu geben, ihre Angebote an die Kriterien, Bewertungen und Gewichtungen der Behörde anzupassen.

Tipp

Will die ausschreibende Behörde keine Rüge einfangen, sollte sie nicht nur die Leistungsbeschreibung umfassend und sorgfältig gestalten. Vielmehr sollte sie auch die Gewichtung der als Zuschlagskriterien bezeichneten Leistungsanforderungen und die Bewertung rechtzeitig bekannt geben.

Stellt sich im Vergabeverfahren heraus, dass der Zuschlag aufgrund von Kriterien erfolgen soll, die den Bietern nicht vorab bekannt gemacht wurden, kann der Bieter dies rügen.

Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin
Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

e.keller@it-recht-kanzlei.de

Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Handbuch für die IT-Beschaffung

Handbuch für die IT-Beschaffung

Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke "Handbuch für die IT-Beschaffung".

Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.

» Weitere Informationen zum Handbuch

Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Kommende Seminare der IT-Recht Kanzlei

» Alle Seminare anzeigen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de