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Die EU verbietet gefährliche Stoffe in weiteren Elektro- und Elektronikgeräten. Die Verbote werden zum Beispiel auf medizinische Apparate und Überwachungsanlagen ausgeweitet.
Für eine breite Palette an Geräten, etwa Fernseher, Radios, Videokameras und IT-Anlagen, bestehen schon heute Regelungen.
Hersteller von neu unter die Regeln fallenden Elektro- und Elektronikgeräten haben acht Jahre Übergangszeit zur Umstellung. In Übereinstimmung mit der Chemikalien-Verordnung REACH wird ein weniger komplizierter und effizienterer Mechanismus zur Überprüfung und Änderung der Liste verbotener Stoffe eingeführt.
Die bereits bestehende Richtlinie hat in der EU und weltweit zu bedeutenden Fortschritten bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten geführt. Sie trägt dazu bei, dass zahlreiche seltene Stoffe, die in diesem Bereich Verwendung finden, wiederverwertet werden. Der heute (Mittwoch) vom Europäischen Parlament verabschiedete Text muss nun von den EU-Staaten im Rat formell angenommen werden. Die Mitgliedstaaten haben dann achtzehn Monate Zeit, die Richtlinie in einzelstaatliches Recht zu übertragen.
Mit der heute beschlossenen Änderung der Richtlinie sollen ihre Umsetzung und Durchsetzung verbessert werden, und ihre Kohärenz mit anderen EU-Vorschriften wie REACH oder dem neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten soll gesteigert werden.
Zu den wichtigsten Elementen zählen:
Der heute verabschiedete Text muss nunmehr im Rat förmlich angenommen werden. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in einzelstaatliches Recht zu übertragen. Bis dahin gilt weiter die RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2002/95/EG).
Änderungen im Anwendungsbereich der Richtlinie, die sich aus der Überarbeitung ergeben, aber noch nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung waren, wird die Kommission spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie prüfen.
Die Kommission hat vier Erklärungen zu Anwendungsbereich, Überprüfung, Nanowerkstoffen und Übereinstimmungstabellen vorgelegt. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission zu Elektro- und Elektronikgeräten: http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/index_en.htm
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission zu Elektro- und Elektronikgeräten.
Quelle: PM der EU-Kommission
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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